In den Bussen und Bahnen der Düsseldorfer Rheinbahn und der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) soll das E-Scooter-Verbot ab 1. März gelten. Grund dafür seien aktuelle Bewertungen des Brandschutzes nach Vorfällen mit brennenden Akkus im Ausland, unter anderem in London und Barcelona.
Daraufhin hatte sich der Betriebsausschuss des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) damit beschäftigt und eine Empfehlung ausgesprochen, E-Scooter grundsätzlich von der Mitnahme auszuschließen.
Zu hohes Sicherheitsrisiko
"Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen", teilte die Rheinbahn mit.
Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn berge erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung, heißt es weiter. Das Verbot könne wieder aufgehoben werden, wenn die Hersteller die Sicherheitsmängel beseitigt hätten.
VCD: Verbot nachvollziehbar
Der Verkehrsclub Düsseldorf sieht durch das Verbot nicht die angestrebte Mobilitätswende ausgebremst: "Das Verbot ist unter den angeführten Sicherheitsbedenken nachvollziehbar. Fahrgäste mit E-Scootern sehe ich in Bussen und Bahnen sowieso nur gelegenheitlich - für einen großen Rückschlag halte ich das deshalb nicht", sagt VCD-Sprecher Jost Schmiedel.
Nicht von dem Verbot betroffen sind Pedelecs, Elektro-Rollstühle oder Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen. Deren Akkus erfüllen laut Rheinbahn die höheren Sicherheitsanforderungen.
Andere Verkehrsbetriebe wägen noch ab
Verkehrsbetriebe wägen ab zum E-Scooter-Verbot
Dem Vernehmen nach gibt es in manch anderen Verkehrsbetrieben in der Region auch Kritik daran, dass Rheinbahn und DVG mit dem Verbot nun offenbar vorpreschen. Demnach soll für März eine Abstimmungsrunde zwischen den Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu dem Thema geplant sein.
Andere Verkehrsbetriebe halten sich jedenfalls zu dem Thema noch bedeckt. Die NEW in Mönchengladbach verweist auf notwendige interne Abstimmungen. Die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe NIAG mit Sitz in Moers wollen sich zunächst mit anderen Unternehmen austauschen.
Nach Angaben des VRR kann jedes kommunale Verkehrsunternehmen selbst nach eigenem Hausrecht entscheiden, ob es die VDV-Empfehlung und damit das E-Scooter-Verbot in ihren Fahrzeugen umsetzt.