Im Kern geht es um den Verdacht, dass Justizminister Peter Biesenbach (CDU) Einfluss auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genommen hat. Der Minister hat dies bestritten, die Opposition von SPD und Grünen wollte zur Klärung die Telefondaten von Justizminister Biesenbach einsehen.
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der sich mit der angeblichen Hackeraffäre auf die ehemalige CDU-Umweltministerin Christina Schulze Föcking beschäftigt, haben SPD und Grüne eigentlich eine so genannte qualifizierte Minderheit – und damit das Recht, Beweiserhebungen zu beantragen.
Opposition nennt Vorgehen von CDU und FDP "fadenscheinig"
"Wir ziehen vor Gericht, weil die Mehrheit im Ausschuss von CDU und FDP mehrfach unsere Anträge abgelehnt hat, teils aus fadenscheinigen Gründen," erklärte Christian Dahm, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzende, vor der Urteilsverkündung. Tatsächlich ist ein entsprechendes Minderheitenrecht der Opposition in der Landesverfassung verankert. In der gleichen Verfassung steht aber auch das Fernmeldegeheimnis. Auf das beriefen sich die Regierungsfraktionen von CDU und FDP.
Untersuchungsausschuss soll angebliche Hackeraffäre klären
Doch warum sind die Verbindungsdaten des Ministerhandys so wichtig? Am 29. März 2018 war der ermittelnde Oberstaatsanwalt zu einem Ortstermin auf dem Hof der Schulze Föckings. Dort teilte er der Ministerin mit, dass es nach den Ergebnissen seiner Ermittler keinen Hackerangriff auf das Heimnetzwerk der Familie gegeben hat. Stattdessen war es ein Bedienerfehler, der dazu geführt hatte, dass zwei Wochen vorher sich plötzlich der smarte Fernseher im Wohnzimmer der Schulze-Föckings scheinbar selbständig gemacht hatte.
Hat der Minister Einfluss auf Ermittlungen genommen?
Trotzdem blieben CDU und FDP noch wochenlang bei der Version des Hackerangriffs. Vermutlich, um die angeschlagene Ministerin zu schützen, sagt die Opposition. Hat der Justizminister auch versucht, in diesem Sinne auf den obersten Ermittler einzuwirken? Dafür könnten die Telefonverbindungen von Biesenbach Anhaltspunkte liefern. Ein Telefonat von Biesenbach mit dem obersten Ermittler ist bekannt. Sollte es weitere gegeben haben, würde das den Verdacht von SPD und Grüne weiter nähren. Auch ob er mit Schulze-Föcking selbst gesprochen hat, die immerhin Zeugin im Untersuchungsausschuss war, interessiert die Opposition.
Biesenbach kündigte Herausgabe an
Biesenbach hat schon vor dem heutigen Urteil angekündigt, weitere Telefondaten zur Verfügung zu stellen. Das sei bisher aber nicht passiert, kritisiert Christian Dahm von der SPD. Und Andreas Bialas, SPD-Obmann im Untersuchungs-Ausschuss, sagte nach dem Urteil: "Nach diesem Urteil ist der Justizminister Biesenbach gefordert. Er muss seinen Worten endlich Taten folgen lassen." Es werde "höchste Zeit".
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/2 - Verfassungswidrig: Urteil zu Handydaten im Schulze-Föcking-Ausschuss
- Ausgewählter Teil: Teil 2/2 - Die Vorgeschichte der Verfassungsklage