Die CDU-FDP-Koalition kassierte am Dienstag (14.07.2020) das, was alle Regierungen fürchten: die amtliche Bestätigung, verfassungswidrig gehandelt zu haben. Der NRW-Verfassungsgerichtshof stärkte mit seinem Urteil die Minderheitenrechte der Opposition in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Im beklagten Fall ging es um Beweisanträge von SPD und Grünen zur Herausgabe von Handy-Verbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Gestellt wurden sie im Untersuchungs-Ausschuss zur angeblichen Hackeraffäre um die damalige Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU). Dieser Antrag war mit der Mehrheit von CDU und FDP abgeschmettert worden. Das hätte zumindest in großen Teilen nicht passieren dürfen, urteilten die Verfassungsrichterinnen und -richter.
Die Folgen des Urteils
Nun muss Peter Biesenbach also die Verbindungsdaten seiner dienstlichen Gespräche für den betroffenen Zeitraum offenlegen. Und zwar unabhängig davon, ob er sein Dienstgerät oder sein Privatgerät dafür nutzte, wie eine Gerichtssprecherin klarstellte. Einen Verstoß gegen das Fernmeldegesetz sieht das Gericht im Fall Biesenbach nicht.
SPD und Grüne sehen sich bestätigt
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Christian Dahm sieht die Rechte der Opposition gestärkt: "Die Regierungsfraktionen können diesen CDU-Justizminister nun nicht mehr mit unlauteren Mitteln in Schutz nehmen und müssen aufhören, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses zu behindern."
Und Norwich Rüße, Obmann der Grünen im Untersuchungs-Ausschuss, sagte: "Mit dem heutigen Urteil ist entschieden, dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt werden kann."
CDU hält Klage für überflüssig
Olaf Lehne, CDU-Sprecher im Untersuchungs-Ausschuss, erklärte nach dem Urteil, SPD und Grüne hätten bei ihrer Antragsstellung Formfehler begangen. "Ein Gericht hätte man hierzu nie bemühen müssen", so Lehne weiter. Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sprach im WDR-Interview von einem Urteil, das "Klarheit geschaffen" habe. Biesenbach betonte, seit einiger Zeit selbst weitere Daten herausgeben zu wollen. Die Verbindungsdaten seines Privathandys seien allerdings nicht mehr vorhanden.
Inhaltsverzeichnis
- Ausgewählter Teil: Teil 1/2 - Verfassungswidrig: Urteil zu Handydaten im Schulze-Föcking-Ausschuss
- Teil 2/2 - Die Vorgeschichte der Verfassungsklage