Dozentin Aslan darf jetzt doch nicht an Polizeihochschule lehren
Stand: 04.01.2024, 15:10 Uhr
Vor Gericht hatte Bahar Aslan recht bekommen: Die Polizeihochschule Gelsenkirchen hätte sie als Dozentin beschäftigen müssen. Doch ihre eigene Schule verbietet ihr die Nebentätigkeit.
Von Arne Hell und Rainer Striewski
Trotz ihres Sieges vor Gericht: Bahar Aslan wird ihren Lehrauftrag an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) vorerst nicht wahrnehmen. Das hat Aslan der Hochschule in Gelsenkirchen mitgeteilt. Ein Sprecher der Hochschule bestätigte dem WDR die Absage.
Aslan begründete den Schritt mit aktuellen Verpflichtungen als beamtete Lehrerin. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte zuerst darüber berichtet. Was dort allerdings nicht zu lesen war: Die Enscheidung hat Aslan nicht freiwillig getroffen.
Aslan sagt Hochschule nicht freiwillig ab
Nach Angaben ihres Rechtsanwalts ist es die Schule gewesen, an der Aslan hauptberuflich als Lehrerin tätig ist, die ihr die Nebentätigkeit als Dozentin offiziell untersagte. Die Schulleitung habe dies mit Lehrermangel begründet, sagte Anwalt Patrick Heinemann: "Die Schule ist offenbar davon ausgegangen, dass der Widerruf des Lehrauftrags Bestand haben würde und hat sie voll eingeplant."
Doch zwei Verwaltungsgerichte hatten anders entschieden. Sie hatten Aslan recht gegeben und geurteilt, dass ihr der Lehrauftrag nicht hätte enzogen werden dürfen. Demnach hätte die Polizeihochschule Gelsenkirchen Aslan als Dozentin im kommenden Semester beschäftigen müssen.
Rauswurf nach Twitter-Posting
Auslöser für die Auseinandersetzung war ein Posting, das Bahar Aslan im Mai 2023 veröffentlicht hatte. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb sie: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land."
Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen
Der Tweet sorgte für heftige Diskussionen und Anfeindungen gegen Aslan, die damals schon einen Lehrauftrag an der Polizei-Hochschule Gelsenkirchen im Fach "Interkulturelle Kompetenz" hatte - neben ihrem Job als beamtete Lehrerin. Die Hochschule war über die Äußerung derart verärgert, dass sie den bereits erteilten Lehrauftrag für das erste Halbjahr 2024 widerrief.
Gericht entschied gegen Hochschule
Aslan wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Im September gab ihr das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht. Schon hier hätte Aslans Schulleitung also ahnen können, dass der Rauswurf keinen Bestand haben würde.
Im Dezember bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) dann, dass der Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig war. Die Hochschule akzeptierte das Urteil und hat sich nach Angaben eines Sprechers auch mit Aslan in Verbindung gesetzt, um Termine für Lehrveranstaltungen abszusprechen. Allerdings so spät, dass Aslan jetzt von ihrer Schule keine Erlaubnis mehr bekam.
Nach Angaben ihres Anwalts hatte Bahar Aslan den Lehrauftrag von sich aus nicht abgesagt. Er findet trotzdem: "Das Wichtigste ist, dass gerichtlich festgestellt wurde, dass die Hochschule rechtswidrig gehandelt hat. Das ist ein schwerer Schlag für eine Hochschule, an der vor allem Verwaltungsrecht gelehrt wird."
Über dieses Thema berichten wir am 04.01.2024 auch in den Hörfunknachrichten.
Unsere Quellen:
- Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
- Meldung des Kölner Stadt-Anzeigers
- frühere WDR-Berichterstattung