Am 23. Februar ist es soweit, ein neuer Bundestag wird gewählt. Durch das vorzeitige Ende der Ampelkoalition sieben Monate früher als ursprünglich geplant. Doch für die Briefwahl könnte es eng werden.
Deswegen hat die Bundeswahlleiterin Ruth Brand zur Eile gemahnt. Die Menschen müssten bei dieser Wahl ihre Briefwahlunterlagen "erheblich schneller" beantragen, ausfüllen und zurücksenden als es normalerweise der Fall sei.
Aber wann kann ich wo Briefwahl beantragen? Und worauf muss ich achten?
Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Ab wann kann man Briefwahlunterlagen beantragen?
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Wo und wie kann ich Briefwahlunterlagen schon jetzt beantragen?
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Und was passiert, wenn meine Stimme nicht rechtzeitig eintrifft?
Ab wann landet der Stimmzettel in meinem Briefkasten?
Und warum soll ich mich beeilen mit meinem Briefwahlantrag?
Wie hoch ist der Anteil an Briefwählerinnen und -wählern in NRW?
Ab wann kann man Briefwahlunterlagen beantragen?
Theoretisch ist eine Beantragung möglich, sobald der Wahltermin feststeht. Die Wahlbenachrichtigung muss somit nicht zwangsweise abgewartet werden. Viele Städte und Kommunen empfehlen aber dennoch, auf die Wahlunterlagen zu warten. Denn erst wenn die Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden, werden die Anträge bearbeitet, sagt zum Beispiel die Stadt Dortmund.
Auch die Stadt Köln weist darauf hin, dass eine frühe Beantragung nicht zu einem früheren Versand der Unterlagen führt. Auch hier soll auf die Wahlbenachrichtigung gewartet werden, die vom 23. Januar bis zum 2. Februar verschickt wird. Ähnliche Empfehlungen sprechen die Städte Düsseldorf und Bonn aus.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sollte die Briefwahl aber so schnell wie möglich beantragt werden. "Wenn Sie Briefwahl machen möchten, stellen Sie Ihren Briefwahlantrag unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung", empfiehlt Landeswahlleiterin Monika Wißmann.
Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
Ab dem 13. Januar 2025. Sollte bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, "wenden Sie sich an ihre Gemeinde, um zu prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen", so die Landeswahlleiterin.
Wo und wie kann ich Briefwahlunterlagen schon jetzt beantragen?
Grundsätzlich im Wahlamt der Gemeinde, in der man den Hauptwohnsitz hat. Dazu schreibt man einfach formlos – per Mail, Brief oder Fax – an das Wahlamt. Benötigt werden Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Postanschrift des Erstwohnsitzes.
In einigen Kommunen ist auch ein Antrag via Online-Formular möglich, etwa in Duisburg und Münster. Allerdings sind diese Formulare aktuell noch nicht freigeschaltet. Eine telefonische Beantragung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Theoretisch bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr. In besonderen Ausnahmefällen, wie etwa einer plötzlichen Erkrankung auch noch am Wahltag bis 15 Uhr. Allerdings wird es dann natürlich knapp, wenn ich meinen Stimmzettel per Post verschicken will. Denn meine Stimme muss bis zum Wahltag 18 Uhr vorliegen.
Und was passiert, wenn meine Stimme nicht rechtzeitig eintrifft?
Ganz einfach: Dann wird sie nicht mitgezählt. Die Behörde der Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Stimmzettel deshalb spätestens drei Werktage vor der Wahl abzusenden. Die Deutsche Post hat sich dieser Empfehlung ebenfalls angeschlossen. Allerdings hat das Unternehmen klar gemacht: Man werde, wie bei vorangegangen Wahlen mehr Personal einsetzen, damit keine Stimme verloren geht.
Wer das dennoch nicht riskieren will, kann seine Stimme aber auch selbst zum jeweiligen Wahlamt seines oder ihres Hauptwohnsitzes bringen.
Ab wann landet der Stimmzettel in meinem Briefkasten?
Nicht vor dem 10. Februar, erst dann werden die Unterlagen verschickt – unabhängig davon, ob ich die Briefwahl schon jetzt beantrage. Denn bevor die Stimmzettel verschickt werden können, muss erst geklärt sein, was draufsteht.
Die Parteien müssen ihre Landeslisten mit den Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Kandidaten für die Wahlkreise aufstellen. Dazu haben sie Zeit bis zum 20. Januar. Am 24. Januar entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Listen, und bis zum 30. Januar wird über mögliche Beschwerden gegen die Entscheidungen der Ausschüsse entschieden. Erst dann können die Stimmzettel in den Druck gehen.
Und warum soll ich mich beeilen mit meinem Briefwahlantrag?
Ganz einfach: Wenn mein Antrag früh vorliegt, wird mein Stimmzettel ab dem 10. Februar auch schnell verschickt. Wenn er dann wenige Tage später bei mir ankommt habe ich bis zur Wahl am 23. Februar noch genügend Zeit, meinen ausgefüllten Stimmzettel rechtzeitig zur Post zu bringen. Wer seinen Briefwahlantrag erst verschickt, wenn die Wahlbenachrichtigung im Postkasten liegt, ist aber immer noch früh genug dran.
Wie hoch ist der Anteil an Briefwählerinnen und -wählern in NRW?
Hoch – und er steigt seit Jahren an. Bei der vergangenen Bundestagswahl im September 2021 lag er gar bei über 48 Prozent. Das hing natürlich auch mit der Corona-Pandemie zusammen. Aber auch so ist mit einem hohen Anteil zu rechnen.
Unsere Quellen:
- WDR-Anfrage an Landeswahlleiterin Monika Wißmann
- Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025
- Webseiten verschiedener Städte und Kommunen in NRW