Die Rechte kranker Arbeitnehmer

Unter Verdacht trotz Krankenschein

Stand: 19.02.2015, 15:15 Uhr

In Münster ließ ein Betrieb eine Sekretärin observieren und filmen, um zu checken, ob sie wirklich arbeitsunfähig war. Am Donnerstag (19.02.2015) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Das war unangemessen, ihr steht Schmerzensgeld zu. Rechte von Chefs und Kollegen im Überblick.

Ist es in Ordnung, wenn der Chef seinem krankgeschriebenen Mitarbeiter einen Detektiv hinterher schickt?

JA Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass solche Nachforschungen grundsätzlich zulässig sind. Aber nur in engen Grenzen. Marc Hessling, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Mülheim an der Ruhr dazu: "Eine Frage für Gerichte bleibt die Verhältnismäßigkeit. Gibt es den dringenden Verdacht, dass eine Krankschreibung missbraucht wurde?" Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Beschäftigten einsetzen, urteilten die Richter am Donnerstag (19.02.2015) in Erfurt. Aus Erfahrung des Anwalts Hessling jedoch lassen Chefs immer öfter "jegliches Augenmaß vermissen". Grundsätzlich nicht okay ist, wenn der Detektiv in die Privatsphäre des Mitarbeiters eindringt. Dann steht dem Observierten - wie im Fall der heimlich gefilmten Sekretärin aus Münster - Schmerzensgeld zu.

Fristlos gekündigt, weil der Detektiv tatsächlich Beweise für Missbrauch der Krankschreibung gefunden hat?

Mann schaut mit Fernglas durch Büsche

Krank oder nicht?

JA Es handelt sich hier um eine "verhaltensbedingte Kündigung". Beispiel: Ein Mitarbeiter hat nebenher schwarzgearbeitet, während er mit Krankenschein zu Hause war. Das ist Betrug. "Normalerweise müsste der Chef vor der 'verhaltensbedingten Kündigung' erst abmahnen. Ausnahme ist eine solche Straftat im Betrieb", erklärt Anwalt Hessling. In diesem Fall kann fristlos gekündigt werden. Das gilt immer dann, wenn der Mitarbeiter davon ausgehen musste, dass der Arbeitgeber sein Verhalten nicht dulden konnte.

Der Auftraggeber des Detektivs, also der Arbeitgeber, zahlt immer die Kosten der Überwachung?

NEIN Das Bundesarbeitsgericht hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass auch der Arbeitnehmer verpflichtet sein kann, die Detektivkosten zu ersetzen. Das ist dann der Fall, wenn der Detektiv erfolgreich war und einen Missbrauch der Krankschreibung nachweisen konnte.

Erst in Ruhe zum Arzt gehen, dann im Büro Bescheid sagen?

NEIN Melden muss der Arbeitnehmer sein Fehlen und die voraussichtliche Dauer spätestens dann, wenn seine Arbeitszeit am ersten Krankheitstag beginnen würde. Also unverzüglich und auch vor dem Arztbesuch. Diese und andere Fragen rund um Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.

Der Chef verlangt direkt am ersten Krankheitstag ein Attest?

JA Der Arbeitgeber darf ein Attest auch früher als am dritten Krankheitstag verlangen. Und das ohne Angabe von Gründen.

Der Chef steht zum "Krankenbesuch" unangemeldet vor der Wohnungstür?

NEIN Der Arbeitnehmer muss niemanden in sein Zuhause lassen, um zu beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig ist. "Ich kenne Unternehmen, da machen sich Personalleiter einen Sport daraus, morgens beim krankgeschriebenen Kollegen vor dem Haus zu stehen", berichtet der Arbeitsrechtler Marc Hessling aus seiner Berufspraxis.

Mit Krankenschein einkaufen gehen oder zu Freunden fahren?

JA Der Arbeitnehmer darf auch während einer Krankheit das Haus verlassen. Einkaufen gehen, Bekannte besuchen, joggen: mit gebrochener Hand kein Problem. Es gilt: Erlaubt ist alles, was eine Genesung fördert: Bei einem Burnout zum Beispiel kann es genau richtig sein, etwas zu unternehmen oder Sport zu machen. Verboten sind jedoch Aktivitäten, die Beschwerden verschlimmern können. Also nicht mit Rückenproblemen bei einem Umzug helfen oder den Garten umgraben.

Der Chef verlangt einen weiteren Nachweis der Arbeitsunfähigkeit?

JA Der Arbeitgeber kann den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragen, die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu prüfen. Das geschieht allerdings in der Regel nur dann, wenn ernstzunehmende Zweifel an der Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestehen.

Bei Krankheit im Urlaub verfallen die Urlaubstage?

NEIN Wer im Urlaub krank wird, ist damit "urlaubsunfähig" und kann die Urlaubstage für später behalten. Sie müssen sogar ins Folgejahr übertragbar bleiben, wenn nötig. Dafür muss der Arbeitnehmer allerdings genau wie sonst auch seine Krankheit unverzüglich melden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.