Bevor es das Internet gab, war die Welt aus Urhebersicht einfacher. Privatkopien waren Nutzern gestattet. Der Gesetzgeber führte in den 60er Jahren eine Pauschalabgabe, die Leermedienabgabe, ein, die an Verwertungsgesellschaften wie die Gema weitergeleitet wurde. Im Gegenzug durfte der Neu-Besitzer von Tonbandgerät und Kassettendeck nun Tonträger für den Privatgebrauch vervielfältigen.
Heute gibt es wegen des Internets viel mehr Möglichkeiten, Werke zu vervielfältigen, zu tauschen oder in anderer Art und Weise zu nutzen. In sozialen Netzwerken werden Texte, Fotos und Videos von unüberschaubar vielen Usern gepostet, bearbeitet oder verschickt. Die Urheber, Verlage oder Labels gehen dabei oft leer aus.
Was halten Sie von der Debatte? Was wäre Ihnen bei der Neugestaltung des Urheberrechts wichtig? Was darf Ihrer Meinung nach dabei nicht vergessen werden?