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Tom Buhrow, Katrin Vernau, Stefanie Drinhausen, Rolf Zurbrüggen

Newsletter des Rundfunkrats

Stand: 29.10.2024, 18:00 Uhr

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung vom 29. Oktober 2024

1.     Stefanie Drinhausen wird Verwaltungsdirektorin des WDR

Zum 1. Januar 2025 wird Stefanie Drinhausen, derzeit Leiterin der Finanzabteilung des WDR, neue Verwaltungsdirektorin des Senders. Der Rundfunkrat hat sie heute auf Vorschlag des Intendanten berufen. Stefanie Drinhausen tritt damit die Nachfolge von Dr. Katrin Vernau an, die zum Jahreswechsel Intendantin des WDR wird.

„Stefanie Drinhausen ist die ideale Besetzung für die anspruchsvolle Position der WDR-Verwaltungsdirektorin. Sie bringt fundiertes Fachwissen, Führungserfahrung und langjährige Erfahrungen aus der freien Wirtschaft mit. Als Chefin der WDR-Finanzabteilung hat sie die Besonderheiten und finanziellen Herausforderungen eines öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens kennengelernt. Wir als Rundfunkrat sind überzeugt: Frau Drinhausen wird auch in ihrer neuen Position die Verwaltung weiter optimieren und digitalisieren, stete Transparenz über die Finanzlage gegenüber den Aufsichtsgremien und der Öffentlichkeit herstellen, die strategische Personalpolitik ausbauen sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei allen Entscheidungen des Senders sicherstellen.“ Rolf Zurbrüggen, Rundfunkratsvorsitzender

Stefanie Drinhausen arbeitete vor ihrem Wechsel zum WDR im Jahr 2020 sieben Jahre lang als Ressortleiterin Rechnungswesen bei der Alliance Healthcare Deutschland AG. Zuvor war sie als Managerin und Wirtschaftsprüferin bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG tätig. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des WDR.

2.     Neue Programmschemata für WDR 2 und WDR 4

Der Rundfunkrat hat den im Rahmen der ARD-Reform geplanten Programmanpassungen bei WDR 2 und WDR 4 zugestimmt. Ziel ist es, Ressourcen für digitale Angebote zu gewinnen – insbesondere um neue oder bisher wenig erreichte Zielgruppen zu erschließen. Dazu sind unter anderem gemeinsame ARD-Programmstrecken im Hörfunk geplant. Da die meisten Radioprogramme vor allem morgens und tagsüber gehört werden, erreichen die Wellen WDR 2 und WDR 4 in den Abendstunden ein vergleichsweise kleineres Publikum. Die jetzt beschlossenen Reformen sehen daher vor, in diesen Randzeiten auf gemeinsame Programmstrecken der Landesrundfunkanstalten zurückzugreifen, sodass sich die Hörfunkredaktionen des WDR auf die reichweitenstarken Zeiten konzentrieren können. Bereits im April 2024 hatte der WDR-Rundfunkrat vergleichbaren Anpassungen in den Programmschemata der Hörfunkwellen WDR 3 und WDR 5 zugestimmt.

3.     Debatte über Rundfunkreform der Länder – keine Entscheidung über Höhe des Beitrags

Junge Frau betrachtet WDR-Content auf einem Tablet

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben in der vergangenen Woche Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Eine Einigung wurde nur über die inhaltliche Reform – konkret die Verschlankung des Programmauftrags – erzielt. Die Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrags und den künftigen Finanzierungsmechanismus haben die Länderchefs für weitere Verhandlungen auf Dezember vertagt. Unklar ist auch, ob es eine (rückwirkende) Anpassung des Beitrags auf die von der KEF vorgeschlagenen 18,94 Euro zum 1. Januar 2025 geben wird. Alexander Schweitzer, Ministerpräsident des für Medienpolitik federführenden Landes Rheinland-Pfalz, kündigte auf der Pressekonferenz an, dass es das gemeinsame Ziel der Länder sei, das Verfahren der Beitragsfestsetzung zu „entpolitisieren“, ohne jedoch die Länder gänzlich von der Festlegung der Beitragshöhe auszuschließen. Auch wolle man abwarten, ob sich die gemachten Reformvorschläge bereits auf die Höhe des Finanzbedarfs der Anstalten auswirken.

Ich persönlich halte es für ein sehr bedenkliches Signal der Politik, die Entscheidung über die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung des Rundfunkbeitrags erneut zu vertagen. Die KEF hat in ihrem Sondergutachten zu den finanziellen Auswirkungen der Reformpläne bereits festgestellt, dass das Einsparpotenzial zumindest für die nächste vierjährige Beitragsperiode ab 2025 allenfalls überschaubar ist. Warum die Ministerpräsidenten die Expertenmeinung der unabhängigen Kommission in Zweifel ziehen, erschließt sich mir nicht.“ Rolf Zurbrüggen, Rundfunkratsvorsitzender

Kritisch sieht der Rundfunkrat die Vertagung der Beitragsentscheidung. Mehrere Stimmen wiesen darauf hin, dass das Beitragsfestsetzungsverfahren durch die verfassungsrechtliche Rechtsprechung mehrfach bestätigt worden sei und es aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten legitim sei, auf einer Erhöhung zu bestehen, um eine angemessene Finanzierung der Sender zu gewährleisten. Die Mitglieder diskutierten außerdem über die Deckelung der Sportrechtekosten, die künftig auf maximal 5 Prozent der von der KEF anerkannten Gesamtausgaben von ARD und ZDF begrenzt werden sollen. Ein weiteres Thema waren die Auswirkungen der Verschärfung des Presseähnlichkeitsverbots. Hier plant die Politik eine sogenannte „Positivliste“, nach der Inhalte wie Eilmeldungen, Faktenchecks, Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Informationen über die Anstalten weiterhin möglich sein sollen. WDR-Intendant Tom Buhrow betonte, dass dieses Textverbot bei fehlendem Sendungsbezug für die Sender eine erhebliche Einschränkung im Bereich der Online-Berichterstattung bedeute. Textangebote seien die vom Publikum eindeutig bevorzugte Darstellungsform, vor allem im Bereich der Nachrichten. Alle Reformpläne der Länder sind hier zusammengefasst.

4.     Programmbeschwerde zur Sendung ‚Monitor‘ abgelehnt

Logo der Sendung Monitor

Logo der Sendung Monitor

In der vorliegenden Programmbeschwerde konnte der Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen. Der Beschwerdeführer beanstandete eine Ausgabe der Sendung ‚Monitor‘ mit dem Titel „Der AfD-Staat: Rechtsextremisten an die Macht“ vom 15. Februar 2024. Darin hatte die Redaktion unter der Fragestellung „Kann KI vorhersagen, wie ein Land unter einer AfD-Regierung aussehen würde?“ mit Hilfe des Chatbots „ChatGPT“ Zukunftsszenarien erstellen lassen, die als Ausgangspunkt für die anschließende Recherche dienten. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass die im Beitrag gezeigten Szenarien unkritisch und unkommentiert als zutreffend dargestellt worden seien. Darüber hinaus kritisierte er die Berichterstattung über die Recherchen von „CORRECTIV“ zum sogenannten „Geheimtreffen in Potsdam“ Ende 2023, ohne sich in der Programmbeschwerde auf eine konkrete Sendung des WDR zu beziehen.

Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses, fasste die Beratungen des Programmausschusses zusammen: Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder sei zu der Einschätzung gelangt, dass der Einsatz von KI im Film in vielfältiger Weise transparent gemacht worden sei. Der Chatbot habe fiktive Zukunftsszenarien entworfen, die journalistisch geprüft und eingeordnet worden seien. Auch auf der Bildebene seien die von der KI entwickelten Drehbuchszenen durch die Darstellung in gezeichneter Form klar erkennbar gewesen. Viele Mitglieder des Programmausschusses hätten die Gestaltung des Beitrags als gelungen empfunden.

5.     Mitglieder in weitere Gremien gewählt

Für den Aufsichtsrat der WDR mediagroup GmbH (WDR mg) hat der Rundfunkrat fünf Mitglieder für die kommende zweijährige Amtsperiode ab 1. Januar 2025 bestätigt. Wiedergewählt wurden Florian Braun MdL, Julia Dalhoff-Schereik, Alexander Vogt MdL, Anja Weber und Helga Zander-Hayat. Als sechstes Mitglied aus dem Kreis des Rundfunkrats gehört dessen Vorsitzender Rolf Zurbrüggen von Amts wegen dem Kontrollgremium an. Die WDR mg ist die hundertprozentige Werbe- und Servicetochter des WDR. Sie vermarktet und verwertet die Programme des WDR und die Inhalte weiterer Partner auf allen Verbreitungswegen. Kerngeschäft ist die Werbezeitenvermarktung für die WDR-Hörfunkwellen 1 Live und WDR 2 sowie die Vermarktung der TV-Sponsoringflächen im Vorabendprogramm von Das Erste. Nach dem WDR-Gesetz sollen Mitglieder des Rundfunkrats auch in Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften vertreten sein.

6.     Mehrere Produktionsverträge genehmigt

Grünes Licht gab der Rundfunkrat für aktualisierte Produktionsverträge der Satiresendung ‚Mitternachtsspitzen‘, der ARD-Serie ‚Die Heiland - Wir sind Anwalt‘ sowie der Maus-Shows am Samstagabend. Bei diesen Verträgen kam es im Nachhinein zu Kostensteigerungen, die vom Rundfunkrat genehmigt werden mussten. Darüber hinaus stimmte der Rundfunkrat neuen Staffeln der Telenovelas ‚Rote Rosen‘ und ‚Sturm der Liebe‘ zu, zudem den Unterhaltungsformaten ‚Feste mit Florian Silbereisen‘ und ‚Die große Maus-Show 2025‘. Im fiktionalen Bereich genehmigte das Gremium einen neuen ‚Tatort Münster‘ und einen Fernsehfilm mit dem Titel „Louma“. Alle Produktionen, die teurer als 2 Mio. Euro sind, müssen vorab vom Rundfunkrat freigegeben werden.

7. Ausblick  

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 20. November 2024 voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum statt.