Eine nationalsozialistische Rundfunkrevolution hat es in diesem Sinne nicht gegeben und war vielmehr ein propagandistisches Mittel der Nationalsozialisten. Zum einen waren die Nationalsozialisten, was die Besetzung von Schlüsselpositionen betraf, an die bestehende Regierungskoalition gebunden, und zum anderen stand der NSDAP zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung, das leitende Positionen hätte übernehmen können. Gerade das Beispiel des Westdeutschen Rundfunks zeigt, welche Krisen die seitens der Partei improvisierte Personalpolitik im laufenden Sendebetrieb heraufbeschwor.
Amtseinführung des NS-Intendanten Dr. Heinrich Glasmeier im Funkhaus Dagobertstraße am 24.04.1933 durch den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Dr. Joseph Goebbels.
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Bis zur Reichstagswahl vom 5. März 1933 lässt sich eine vergleichsweise defensive Linie in der Rundfunkpolitik der Partei feststellen. An entscheidender Dynamik gewann sie erst durch die Einrichtung des Propagandaministeriums unter Joseph Goebbels am 11. März.
Hohe Priorität hatte zunächst die Indienstnahme des Rundfunks für die Wahlpropaganda. Gleichzeitig begannen Einschüchterungsmaßnahmen gegen Rundfunkmitarbeiter. Auslaufende Arbeitsverträge wurden auf Anweisung aus Berlin nicht verlängert. Damit wurde die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschürt und ein Klima der permanenten Verunsicherung und des Anpassungsdrucks geschaffen. Die Rollkommandos der SS taten das Ihrige.
Am 6. März besprachen Hitler und Goebbels die Einrichtung eines "Volksministeriums für Volksaufklärung und Propaganda", das neben dem Rundfunk auch die Bereiche Presse, Film, Theater und Propaganda zusammenfassen sollte. Nach Einbringung ins Kabinett folgte die Beschlussfassung in zweiter Verhandlungsrunde. Am 13. März unterzeichnete Reichspräsident Hindenburg Goebbels' Ernennungsurkunde.
Am 25. März sprach Goebbels vor den im Berliner Funkhaus versammelten Intendanten und Direktoren und machte deutlich, dass es Kooperation ohne Anpassung nicht geben werde. Tatsächlich sollte lediglich der Intendant des Stuttgarter Senders Alfred Bofinger in seinem Amt verbleiben. Die formaljuristische Basis für die im März 1933 einsetzenden personellen "Säuberungen" innerhalb des NS-Rundfunks war das am 7. April erlassene "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums".
Mit seinem Ziel, die vollständige und anteilsmäßige Kontrolle über die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) zu erlangen, trat Goebbels in Konflikt mit den Ländern, allen voran mit Preußen unter dem einflussreichen Ministerpräsidenten Hermann Göring. Das Verhältnis zwischen dem Reich und den Ländern regelte erst die "Verordnung über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda" vom 30. Juni 1933 in der von Goebbels gewünschten Weise.
Am 8. Juli 1933 erhielt die RRG eine neue Satzung. Abgesehen von der Koordinierung und Überwachung der Bereiche Wirtschaft und Technik bei den einzelnen Sendern wurde ihr nun auch die politische und künstlerische Leitung zugewiesen. Die Schlüsselposition der politischen Führung - de facto der Programmaufsicht - wurde von der sogenannten "Reichssendeleitung" beansprucht. Reichssendeleiter wurde der frühere Berliner Gaufunkwart Eugen Hadamovsky.
Nach einer Aufforderung des RMVP vom November 1933 übertrugen die Länder schließlich ihre Geschäftsanteile an den regionalen Sendegesellschaften an die RRG. Am 9. Februar 1934 genehmigte der RRG-Verwaltungsrat die Liquidation der ehemals selbstständigen Sendegesellschaften. Ab dem 1. April 1934 firmierten sie nur noch als Filialen der RRG und erhielten die einheitliche Bezeichnung "Reichssender". Sie wurden nach und nach aus den Handelsregistern gelöscht und waren im juristischen Sinnen nur mehr Unterabteilungen der RRG. Innerhalb dieser Struktur wurden die Intendanten der Sender zu Befehlsempfängern der Berliner Zentrale degradiert.
Die RRG erhielt ihrerseits Anweisungen durch die Rundfunkabteilung innerhalb des RMVP. Nicht wesentlich anders verhielt es sich mit der Reichskulturkammer (RKK), deren Mitgliedschaft für Kulturschaffende Pflicht war. Eine Nichtaufnahme beziehungsweise der Ausschluss, über den sich Goebbels die letztgültige Entscheidung vorbehielt, kamen einem Berufsverbot gleich.
Der "Reichssender Köln" im Zweiten Weltkrieg
Nach Kriegsbeginn wurde das Programm im "Deutschen Reich" stark konzentriert und der "Reichssender Köln" stellte sukzessive seine Eigenproduktionen ein. 1940 wurde er zum ersten Mal vorübergehend stillgelegt. Nachdem sich Intendant Winkelnkemper um eine Wiederaufnahme des Programms kümmerte, wurde diese im Januar zumindest teilweise wieder aufgenommen.
Der vorerst letzte in Köln eigenproduzierte Beitrag "Fröhliche Musik vom Rhein" ging am 20. April 1941 über den Sender. Am 14. Juli 1941 wurde die Technische Betriebsstelle geschlossen, die Eigenproduktionen eingestellt. Im November desselben Jahres kam es zu einer vorübergehenden Wiederaufnahme des Programms, allerdings in kleinem Umfang und nicht aus Köln, sondern aus den Räumen des Funkhauses Frankfurt.
Im März 1942 verlor der Kölner Haussender Langenberg seine angestammte Welle und wurde nun im norddeutschen Gleichwellennetz zusammengefasst. Im Mai wurde das Kölner Programm dann auf eine Stunde pro Woche komprimiert. Zusammen mit den "Reichssendern" Leipzig, Saarbrücken und Stuttgart wurde Köln im Rahmen der Stilllegungsaktion der RRG vom Sommer 1942 aufgelöst. Am 3. November 1942 ordnete das Propagandaministerium schließlich die Auflösung des noch verbliebenen "Kölner Restkommandos" an.