Ausfüllen einer Bank-Überweisung mit Kuli (Foto, Großaufnahme)

Stichtag

6. Mai 1997 - Banken müssen Überweisungen sofort gutschreiben

Die Finanzkrisen der vergangenen Jahre haben das Vertrauensverhältnis der Kunden in Geldinstitute empfindlich gestört. Seither investieren Banken und Finanzdienstleister viel Geld in Werbung und PR, um Lernfähigkeit zu demonstrieren und verlorene Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Doch Zeit ist Geld und beim Geld zeigten Banken schon immer ein kreatives Zeitverständnis – oft zu Lasten ihrer Klientel.

Allein durch gezielte Verzögerungen im Geldverkehr, etwa bei Überweisungen, verbuchten sie nach Schätzung von Verbraucherverbänden lange Zeit jährlich Zinseinnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Erst 1997 untersagt der Bundesgerichtshof (BGH) Banken und Sparkassen, durch willkürlich verzögerte Überweisungen "auf Kosten ihrer Kunden ungerechtfertigte Zinsgewinne zu erzielen."

Überziehungszinsen trotz Guthaben

Ein wichtiges Grundsatzurteil zu Bareinzahlungen hat der zuständige XI. Zivilsenat des BGH bereits 1989 gefällt. Davor war es üblich, auch bar eingezahltes Geld erst Tage später dem Konto gutzuschreiben. Gab der Kunde dann mit der Einzahlung eine Überweisung in Auftrag, die wiederum um Tage und manchmal gar Wochen verspätet dem Empfänger gutgeschrieben wurde, musste der Einzahler im Ergebnis Verzugszinsen für sein eigenes Kapital bezahlen. Kapital, mit dem die Bank in der Zwischenzeit kostenlos Geschäfte machte. Dem schob der BGH damals einen Riegel vor und verlangte die Gutschrift am selben Tag der Bareinzahlung.

Der Fall eines Frankfurter Volksbank-Kunden bringt die Verzögerungspraxis auch bei Überweisungen zu Fall. Kurz vor Weihnachten 1995 überweist er für einen Pkw-Kauf 19.000 Mark auf sein Konto. Die Volksbank bestätigt (nur) den Eingang der Überweisung. Kurz darauf findet der Mann sein Traumauto, hebt das Geld ab und kauft den Wagen. Prompt forderte die Volksbank Soll-Zinsen für mehrere Tage. Die Begründung: Laut den Geschäftsbedingungen müssen Überweisungen erst einen Arbeitstag nach Eingang gutgeschrieben werden. Durch die Weihnachtsfeiertage aber war das Kundenkonto mehrere Tage im Minus, die Verzugszinsen mithin angeblich berechtigt.

Teuer bezahlter Kundenservice

Das sieht die Verbraucherzentrale Frankfurt völlig anders. Im Namen des Autokäufers strengt sie einen Musterprozess an, den das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Mitte 1996 im Sinne der Kläger entscheidet. Auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof kassiert die Volksbank eine Niederlage. Am 6. Mai 1997 bestätigen die Karlsruher Richter das Urteil des OLG Frankfurt. Ab sofort müssen auch Überweisungen am Einreichungstag dem Konto gutgeschrieben werden. Lediglich bei Verrechnungsschecks lässt der BGH wegen des Postweges zur Ausstellerbank eine mehrtägige Bearbeitungsfrist zu.

Doch auch nach dem Karlsruher Urteil entdecken die Geldinstitute immer neue Wege, juristische Vorschriften zu umgehen. So werden Annahmefristen für Überweisungen neuerdings auf 14 oder gar 12 Uhr begrenzt. Danach hat dann formal schon der nächste Buchungstag begonnen und die Bank wieder einen Tag gewonnen, Kundengelder für den eigenen Profit zu nutzen. Als Ärgernisse bezeichnet das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) auch die stetig steigende Zahl scheinbarer Serviceleistungen, die sich als gebührenpflichtige Dienstleistungen entpuppen. Den Bankkunden rät das IFF deshalb dringend, Kontoauszüge immer zu kontrollieren und fragwürdige Gebühren bei einer Verbraucherzentrale auf ihre Zulässigkeit prüfen zu lassen.

Stand: 06.05.2012

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