Stichtag

05. Oktober 2004 - Vor 15 Jahren: Geschäfte dürfen donnerstags bis 20.30 Uhr öffnen

"Pralles Leben" beobachtet die "Frankfurter Allgemeine" begeistert auf der Frankfurter Haupteinkaufsstraße Zeil, eine "proppenvolle City" notiert die Kölnische Rundschau zufrieden in der Domstadt. Am 5. Oktober 1989 ist der erste lange Donnerstag, die Geschäfte dürfen bis 20.30 Uhr öffnen. Alle machen nicht davon Gebrauch, doch vor allem in den Innenstädten testen die Händler, ob die Kunden auch abends einkaufen – das Ladenschlussgesetz von 1956 schrieb bislang vor, dass die Geschäfte um 18.30 Uhr zu schließen haben, samstags bereits um 14 Uhr. Vor allem Berufstätige freuen sich über die neue Einkaufsmöglichkeit. Nicht so die Gewerkschaften und viele Angestellte im Einzelhandel, die salopp vom "Schlado" sprechen – dem "Sch... langen Donnerstag". "Wir haben teilweise die Kunden gehasst, die in den Laden kamen", gesteht eine Verkäuferin im Rückblick.

Der Dienstleistungsabend am Donnerstag ist der Auftakt für eine schrittweise Liberalisierung des Ladenschlusses. Im Juni 1996 wird der lange Donnerstag wieder abgeschafft, ab nun dürfen die Geschäfte von montags bis freitags generell bis 20 Uhr öffnen. Im vergangenen Jahr wird diese Regelung auch auf Samstage ausgedehnt. Eine Abschaffung des Ladenschlussgesetzes, wie es die Galeria Kaufhof vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen möchte, scheitert allerdings. Nun wird diskutiert, ob die Bundesländer regeln sollen, wann die Geschäfte öffnen dürfen. Für die Menschen in NRW – ob Kunde oder Verkäufer – dürfte sich dann nicht viel ändern: Die Landesregierung hat schon signalisiert, dass sie an den geltenden Öffnungszeiten nicht rütteln möchte.

Stand: 05.10.04