Schon die "Gesundheitsminister" des Altertums wissen: Der Genuss von Fleisch kann lebensgefährlich sein. Viele religiöse Speisevorschriften gründen in dieser Erkenntnis. Eine sorgfältige Gesundheitsinspektion des lebenden wie des geschlachteten Tieres ist nötig, um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. Die geltenden deutschen Gesetze zur Fleischbeschau basieren auf der ersten gründlichen Zusammenfassung aller bis dahin regional angewandten Vorschriften. Sie wird am 29. Oktober 1940 als "Verordnung über die Durchführung des Fleischbeschaugesetzes" (DVO) bekannt gegeben.
Unhaltbare hygienische Zustände
Deutschland darf sich rühmen, als erster großer Kulturstaat die Fleischnahrung einer regelmäßigen sachkundigen Kontrolle unterworfen zu haben. Das attestiert der Chemie-Professor Bernd Giese, Experte auf dem Gebiet bioorganischer Reaktionen. 1868 erzwingt ein preußisches Gesetz die öffentliche Kontrolle aller Schlachtungen und die Einführung von Schlachthöfen. Damit wird den bislang hygienisch oft unhaltbaren Zuständen bei Schlachtungen der Kampf angesagt. Neue Erkenntnisse über die Gefahren durch Bandwürmer und Trichinellen sowie die Entdeckungen des Bakteriologen Robert Koch zu Infektionskrankheiten münden 1900 in das erste für das gesamte Deutsche Reich geltende Fleischbeschaugesetz.
Tierärzte übernehmen Verantwortung
Drei Jahre vor Einführung der DVO im Jahr 1940 erfährt das bis dahin regelmäßig novellierte Fleischbeschaugesetz eine seiner wichtigsten Änderungen. Von 1937 an wird die Kontrolle und Beglaubigung von Schlachtungen in die Verantwortung von Tierärzten gegeben. Die amtliche Trichinenschau wird ausnahmslos zur Pflicht. In der Nachkriegszeit müssen sich die deutschen Gesetze zunehmend den Erfordernissen der wachsenden Europäischen Gemeinschaft anpassen. Eine "Mindestanforderungen-Verordnung" regelt seit 1965 die Kriterien, die Import-Fleisch aus Nicht-EWG-, später Nicht-EU-Staaten zu erfüllen haben.
Problematischer als die veterinärärztliche Inaugenscheinnahme des Schlachtviehs bleiben die hygienischen Anforderungen an die Massenverwertungskette von frischem und zubereitetem Fleisch. Dem trägt 1986 in Deutschland die Zusammenfassung sämtlicher Verordnungen zur Fleischnahrung unter der Bezeichung "Fleischhygienegesetz" (FlHG) Rechnung.
Stand: 29.10.10