Im Deutschen Reich gibt es seit 1900 ein Ladenschlussgesetz: Geschäfte dürfen werktags zwischen fünf und 21 Uhr geöffnet sein. Auch sonntags darf während fünf Stunden eingekauft werden. Die Sonntagsruhe wird erst 1919 beschlossen. Gleichzeitig werden die Öffnungszeiten an Werktagen auf sieben bis 19 Uhr beschränkt. In der Bundesrepublik gibt es ab 1957 ein Ladenschlussgesetz, das von Anfang an umstritten ist: Die kleinen Geschäfte sind für deutliche Beschränkungen der Öffnungszeiten, während große Ladenketten dagegen sind - gerade im Lebensmittelhandel erwirtschaften die zehn größten Ketten gut 80 Prozent des Umsatzes.
Am 21. Juni 1996 wird das Ladenschlussgesetz im Deutschen Bundestag geändert. Zehn Monate lang hatte die schwarz-gelbe Koalition um eine Neuregelung des Ladenschlusses gerungen: Der FDP gingen die Pläne nicht weit genug, dem Arbeitnehmerflügel der CDU viel zu weit. Ganz zu schweigen von den heftigen Protesten der Gewerkschaften. Das geänderte Ladenschlussgesetz erlaubt nun die Öffnung von Geschäften montags bis freitags bis 20 Uhr - eine Verlängerung der Öffnungszeiten um 90 Minuten. Ab November 1996 können die Verbraucher zu den geänderten Zeiten einkaufen gehen. Seither steht das Ladenschlussgesetz immer wieder einmal zur Debatte. Die letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2003 - auch am Sonnabend dürfen die Geschäfte seitdem bis 20 Uhr geöffnet bleiben.
Stand: 21.06.06