Selbst im Weltall mit seinen unendlichen Weiten gelten rechtliche Bestimmungen, die für alle Erdenbewohner gültig sind: Festgehalten sind sie im Weltraumvertrag. In Washington, Moskau und London wird er unterzeichnet, am 10. Oktober 1967 tritt er in Kraft. US-Präsident Lyndon B. Johnson lobt das Abkommen: Nicht als Krieger würden sich Kosmonauten und Astronauten eines Tages auf dem Mond begegnen, sondern als Brüder.
Das Weltall gehört allen Staaten zusammen
Beide Großmächte, die USA und die UdSSR, stecken Ende der 1950er-Jahre viel Geld und Ressourcen in die Mission, einen Satelliten in den Weltraum zu bringen. "Bekanntermaßen ist das der Sowjetunion gelungen, die im Oktober 1957 den Erdsatelliten 'Sputnik 1' in den Weltraum lanciert hat. Ein zweiter Schock, der den Amerikanern tief in den Gliedern saß, war die erste Erdumrundung durch Juri Gagarin 1961", sagt der Jurist Marcus Schladebach, der als erster Europäer eine Lehrbefugnis für Luft- und Weltraumrecht in Göttingen hat.
Bereits 1958 wird bei den Vereinten Nationen ein Komitee gegründet, das wenig später als offizieller Weltraumausschuss der UN gilt. "Anfang der Sechziger Jahre gab es in der Raumfahrt das übereinstimmende Interesse, zu einer Regelung über die Nutzung und Erforschung des Weltraums zu kommen", sagt Schladebach.
Ein Weltraumvertrag soll den Rahmen für die friedliche Nutzung des Weltalls schaffen – während die USA und die UdSSR sich einen Wettlauf zum Mond liefern. Beide Nationen wollen tiefer ins Weltall vordringen und sich dabei nicht in die Quere kommen. "Es war auffällig, wie schnell man sich auf wesentliche Dinge einigen konnte – was heutzutage bei völkerrechtlichen Verträgen eher die Ausnahme ist", erklärt Marcus Schladebach.
Überschrieben sind die 17 Artikel mit dem Titel "Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper". Marcus Schladebach fasst zusammen: "Der Weltraum wird rechtlich als gemeinsames Erbe der Menschheit bezeichnet: Das bedeutet: Er gehört allen Staaten zusammen, aber keinem Staat spezifisch."
Bodenschätze aus dem All?
Mit dem Weltraumvertrag unterliegen das All und alle Himmelskörper dem Völkerrecht: Niemand darf sie sich aneignen, mit Waffen verteidigen oder verschmutzen. Zwar denken viele Wirtschaftsunternehmen darüber nach, Rohstoffe im All zu gewinnen oder Energie zu erzeugen. Doch der Jurist Marcus Schladebach ist sich sicher: "Sie dürfen es nicht. Bürger, die sich Bodenschätze im All aneignen verstoßen sehr klar gegen Artikels 2 des Weltraumvertrags."
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"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 10. Oktober 2017 ebenfalls an den Weltraumvertrag. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.
Stichtag am 11.10.2017: Vor 5 Jahren: Todestag des Fußballnationalspielers Helmut Haller