9. Januar 1965 - Wahlkampfabkommen der Parteien

Stand: 09.01.2020, 00:00 Uhr

Im Bundestagswahlkampf loben die Parteien sich selbst und kritisieren den politischen Gegner. Das gehört zum Geschäft. Aber wann ist die rote Linie überschritten?

In den ersten Jahrzehnten geht es im Bundestag häufig hoch her. Anfang der 1960er Jahre ist der Ton besonders scharf.

Vaterlandsliebe angezweifelt

Schon im Wahlkampf 1961 kommt es zu harten Auseinandersetzungen. Damals ist Konrad Adenauer (CDU) seit 1949 Bundeskanzler, und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt (SPD), möchte ihn ablösen. "Greiser Kanzler!", schimpft Brandt über den 85-Jährigen.

Dieser wiederum zweifelt Brandts Vaterlandsliebe an, weil dieser während des Nationalsozialismus im norwegischen Exil war. Und Adenauer spricht von "Brandt alias Frahm" und spielt damit auf dessen uneheliche Herkunft an.

"In sachlicher und fairer Weise"

Vier Jahre später treffen die vier im Bundestag vertretenen Parteien eine Abmachung, die nicht nur den Tonfall mäßigen, sondern auch die Wahlkampfausgaben begrenzen soll. Treibende Kraft ist die SPD.

"Die Parteien verpflichten sich, den Wahlkampf in sachlicher und fairer Weise zu führen", heißt es im ersten Wahlkampf-Abkommen, das am 9. Januar 1965 unterzeichnet wird. Die Union soll höchstens 16,5 Millionen Mark ausgeben dürfen, SPD und FDP je 15 Millionen.

Plakat-Aktionen dürfen höchstens 30 Tage dauern. Pro Partei darf es nicht mehr als zwei Postwurfsendungen geben.

Erstes Wahlkampfabkommen in der BRD (am 09.01.1965) WDR 2 Stichtag 09.01.2020 04:15 Min. Verfügbar bis 06.01.2030 WDR 2

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Verstöße von SPD und CDU

"Wir waren alle etwas überrascht", sagt CDU-Bundesgeschäftsführer Konrad Kraske rückblickend, "als wir diese Verträge, die ja nun wirklich keine Jahrhundertwerke waren, plötzlich in grünes Saffianleder gebunden vor uns fanden."

Tatsächlich mäßigt das Abkommen den Ton im Wahlkampf. Bei der Wahlwerbung fallen allerdings beide Volksparteien auf. Einmal wird die SPD bei einer verbotenen Plakat-Aktion ertappt. Einmal lässt die CDU Wanne-Eickel Flugzeuge mit Bannern aufsteigen, was auch nicht erlaubt ist.

Erfolg ist umstritten

Was allerdings offiziell als Verstoß gegen das Wahlkampf-Abkommen gewertet wird, lässt sich schwer festlegen. Denn die von den Parteien eingerichtete Schiedsstelle kann Entscheidungen nur einstimmig fassen. Jede Partei hat ein Vetorecht, damit können Anträge leicht blockiert werden.

Ob die Absprachen von 1965 ein Erfolg sind, ist deshalb umstritten. Im Wahljahr 1969 kommt es nur zu einer eingeschränkten Wiederauflage des Abkommens: Auf die Einsetzung einer Schiedsstelle wird dieses Mal verzichtet.

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