Eine Eheschließung über Konfessionsgrenzen hinweg ist über Jahrhunderte ein Schreckensszenario. Der Streit um die sogenannte Mischehe entzweit Familien, zerstört Beziehungen. Die Spaltung der christlichen Kirche wirkt sich unmittelbar auf das Leben der Gläubigen aus. Wer konfessionsübergreifend heiraten will, sitzt in einer theologischen Falle. "Das Spezifische an der katholischen Ehe ist, dass sie die Ehe als Sakrament versteht", sagt Professor Klaus Lüdicke, Kirchenrechtler an der Universität Münster. Sie gilt als heilig, unverletzlich, als ein Zeichen Gottes. Das evangelische Verständnis von Ehe unterscheidet sich davon grundlegend: "Die Ehe ist ein äußerlich weltlich Ding, wie Kleider und Speise, Haus und Hof - weltlicher Obrigkeit unterworfen", sagt Reformator Martin Luther.
Die gegensätzliche Auffassungen bleiben zunächst folgenlos. Landesgrenzen im zersplitterten deutschen Reich markieren auch Konfessionsgrenzen. Das ändert sich mit dem Aufstieg des Königreichs Preußen. Der protestantische Staat begünstigt im Allgemeinen Landrecht von 1794 die Konfession der Mehrheitsbevölkerung und setzt die Katholische Kirche unter Druck. Ab diesem Zeitpunkt entladen sich die konfessionellen Konflikte - besonders, wenn es um die Frage der Kindererziehung in Mischehen geht. Nach der deutschen Reichseinigung 1871 entfacht Reichskanzler Otto von Bismarck den sogenannten Kulturkampf und stempelt alle Katholiken als von Rom gesteuerte "Reichsfeinde" ab. 1874 beendet das Gesetz zur Einführung der Zivilehe das Jahrhunderte alte kirchliche Vorrecht der Eheschließung. Die zivile Ehe muss nun der kirchlichen Ehe zwingend vorausgehen.
Konfessionelle Mischehen nehmen zu
Auch die Industrialisierung sorgt für mehr Mischehen. Viele Menschen ziehen vom Land in die Stadt, wo es zwischen den Konfessionen keine territorialen Schranken mehr gibt. Trotzdem bleibt das Verständnis füreinander bis in die Weimarer Republik hinein gering. Katholiken und Protestanten gründen jeweils eigene Sportvereine und politische Parteien. Im Nationalsozialismus überdeckt der Rassenwahn die konfessionelle Konfrontation: "Der Begriff Mischehe gilt nur noch als Bezeichnung einer Ehe zwischen Personen, die unterschiedlichen Rassen angehören", verfügt das Reichsinnenministerium. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg beinhaltet die Mischehe wieder den konfessionellen Konflikt. Durch die Millionen katholischer Kriegsflüchtlinge leben in der jungen Bundesrepublik fast so viele Katholiken wie Protestanten.
Die Folge: Immer mehr Mischehen werden geschlossen, weiterhin begleitet von den Warnungen der Kurie. Wer sich als Katholik von einem evangelischen Pfarrer trauen lässt, wird exkommuniziert. Diese Ehen gelten als nicht geschlossen, Kinder aus solchen Beziehungen als unehelich. Zu Beginn der 1960er Jahre bestehen in der Bundesrepublik rund eine Million Mischehen. Im Oktober 1962 beruft Papst Johannes XXIII. das Zweite Vatikanische Konzil ein, um unter anderem über den Umgang mit dieser Problematik zu beraten. Aber das Konzil findet keine abschließende Einigung und überlässt die offenen Fragen dem neuen Papst: Paul VI. veröffentlicht am 18. März 1966 die lang erwartete neue Instruktion über die Mischehen.
Erst 1970 entschärft sich der Konflikt
Papst Paul VI. macht allerdings nur einen kleinen Schritt: Ehen von einem nicht-katholischen Geistlichen bleibt weiterhin die Anerkennung versagt, ein evangelischer Pfarrer darf allenfalls Segenswünsche spenden. Zudem muss der evangelische Partner weiterhin zusichern, dass er sich der katholischen Kindererziehung nicht entgegenstellt. "Das ist aber bei Weitem noch keine Gleichberechtigung und keine Anerkennung der gleichen Gewissensfreiheit", sagt Kirchenrechtler Lüdicke.
Erst vier Jahre später entschärft Papst Paul VI. in einem apostolischen Schreiben den Konflikt weiter. Laut der Neuregelung von 1970 soll der katholische Partner versprechen, das Mögliche zu tun, um eine katholische Kindererziehung sicherzustellen. Bei Nichtgelingen sind aber keine Sanktionen mehr zu erwarten. Danach entschärft sich die Situation - auch weil Ende der 1960er Jahre die Bindung an die Kirchen abnimmt. Zudem bewegen sich die beiden christlichen Konfessionen aufeinander zu. Paare, die mit der kirchlichen Trauung Glaubensinhalte verbinden, können sich heute ein ökumenisches Ja-Wort geben.
Stand: 18.03.2016
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