Ernst Reuter, Oberbürgermeister und Abgeordneter im Parlamentarischen Rat der Stadt Berlin, unterzeichnet am 23.05.1949 das Grundgesetz

23. Mai 1949 - Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet

Stand: 23.05.2019, 00:00 Uhr

Nach dem Zweiten Weltkrieg lautet die Frage: Wie geht es weiter mit dem ehemaligen Nazi-Deutschland? Das Sagen haben nun die Siegermächte: im Osten die Sowjetunion, im Westen die USA, Großbritannien und Frankreich. Doch sie sind uneins.

Die Konkurrenz zwischen Kommunismus und Kapitalismus schaukelt sich zum Kalten Krieg hoch: Als in den drei Zonen der Westalliierten am 20. Juni 1948 eine Währungsreform in Kraft tritt und die D-Mark die Reichsmark ablöst, riegelt Stalin die drei Westsektoren in Berlin ab. Er will verhindern, dass die West-Währung auch in Ost-Berlin Zahlungsmittel wird. Auf die Blockade reagieren die Westalliierten mit einer Luftbrücke.

Das Grundgesetz wird verkündet (am 23.05.1949)

WDR 2 Stichtag 23.05.2019 04:14 Min. Verfügbar bis 20.05.2029 WDR 2


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61 Männer und vier Frauen

Am 1. Juli 1948 weisen die westlichen Militärgouverneure die deutschen Ministerpräsidenten an, bis zum 1. September eine verfassungsgebende Versammlung für einen westdeutschen Staat einzuberufen.

Daraufhin tagt in Bonn neun Monate lang der sogenannte Parlamentarische Rat: 61 Männe und vier Frauen. Fast alle von ihnen sind in der NS-Zeit verfolgt worden.

146 Artikel

Aus Sorge, die Teilung Deutschlands zu zementieren, soll statt einer Verfassung nur ein provisorisches "Grundgesetz" entworfen werden. Auch der Begriff "Hauptstadt" wird vermieden, als am 10. Mai 1949 über den zukünftigen Sitz von "Bundesorganen" abgestimmt wird.

Am 23. Mai 1949 ist es soweit: Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer (CDU), verkündet das Grundgesetz. Es umfasst 146 Artikel. Bis heute sind daran über 60 Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden - in Unterparagrafen. Die Gesamtzahl bleibt unangetastet.

Karlsruhe wacht

Die Artikel eins bis 19 garantieren die individuellen Grundrechte. Dazu gehören Gleichberechtigung, Religionsfreiheit sowie Meinungs- und Pressefreiheit.

Über mögliche Verstöße gegen das Grundgesetz wacht seit 1951 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter werden nicht selbst aktiv, aber jeder Bürger kann wohlbegründet klagen.

Ausdehnung durch Beitritt

Nach dem Fall der Mauer 1989 und der Wiedervereinigung könnte ein Plan von 1949 umgesetzt werden: Das als Provisorium gedachte Grundgesetz per Volksentscheid durch eine endgültige Verfassung ersetzen. So sieht es zumindest der damalige Artikel 146 des Grundgesetzes vor.

Nach dem damaligen Artikel 23 besteht aber noch eine andere Möglichkeit: Das Grundgesetz wird beibehalten und auf das Beitrittsgebiet der Ex-DDR ausgedehnt. Die Befürworter dieser Möglichkeit setzen sich schließlich durch. Sie argumentieren mit der Qualität des Grundgesetzes.

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"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 23. Mai 2019 ebenfalls an die Verkündung des Grundgesetzes. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.

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