17. Juni 1953 - Gesetz über Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Stand: 17.06.2018, 00:00 Uhr

Das Prestige eines bundesdeutschen Staatsoberhaupts wirkt über seine Amtszeit hinaus. Wer Bundespräsident war, hat Anspruch auf einen sogenannten Ehrensold. Grundlage dafür ist das Gesetz über die "Ruhebezüge des Bundespräsidenten", das am 17. Juni 1953 verabschiedet worden ist.

Im Ursprungstext heißt es, dass nach dem Ausscheiden für drei Monate die vollen Bezüge gezahlt werden, sie anschließend für ein Jahr auf drei Viertel absinken und danach nur noch die Hälfte betragen. Doch diese Regelung kippt der Bundestag 1959.

Gesetz über Ruhegeld des Bundespräsidenten (am 17.06.1953) WDR 2 Stichtag 17.06.2018 04:17 Min. Verfügbar bis 14.06.2028 WDR 2

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Lockmittel für Adenauer

Die CDU, die damals die Mehrheit im Bundestag hat, möchte ihren betagten Bundeskanzler Konrad Adenauer ins Präsidentenamt wegloben. Deshalb wird die Absenkung gestrichen: Der Ehrensold wird seither lebenslang in voller Höhe der Amtsbezüge bezahlt.

Der Plan der Partei geht aber nicht auf: Der 83-jährige Kanzler will lieber weiter regieren. Die Gesetzesänderung bleibt dennoch bestehen.

Stattliches Auskommen

Von der Regelung profitiert zum Beispiel Walter Scheel erheblich: Er kommt 37 Jahre lang in den Genuss des Ehrensolds. Dazu kommen Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, einen persönlichen Referenten und einen Fahrer.

Im Todesfall des Bundespräsidenten a.D. steht den Familienangehörigen zudem Sterbe-, Witwen- und Waisengeld zu.

Wulff sorgt für Diskussion

Für Unmut sorgt die Regelung, als Bundespräsident Christian Wulff nach kurzer Amtszeit 2012 zurücktritt. Laut Gesetz erhält ein Bundespräsident, der vorzeitig zurücktritt, nur dann Ehrensold, wenn dies aus politischen oder gesundheitlichen Gründen geschieht.

Doch das Bundespräsidialamt prüft und kommt zum Schluss, dass Wulff ein Recht auf die volle Versorgung ohne Abstriche hat. Das sind zu diesem Zeitpunkt 199.000 Euro Ehrensold pro Jahr.

Roth: "Wenig einsichtig"

Für weitere Aufregung sorgt eine Äußerung Wulffs aus seiner Amtszeit: Er hatte sich 2010 für Veränderungen beim Ehrensold ausgesprochen. Auf die Nachfrage, ob dies finanziell gelten solle, antwortete er damals: "Ja. sicher."

Daran erinnert Grünen-Politikerin Claudia Roth: "Es ist wenig einsichtig, dass ausgerechnet Christian Wulff jetzt mit Verve darauf besteht, dass er die Privilegien bekommt."

Trotz des Wirbels um den Wulff-Rücktritt ist eine Änderung des Gesetzes nicht in Sicht.

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