15. Juni 1950 - Gesetz über Bezüge von Bundestagsabgeordneten tritt in Kraft

Stand: 15.06.2020, 00:00 Uhr

Wie viel Geld sollen Abgeordnete verdienen? Diese Frage beherrscht die erste Diäten-Debatte des Bundestages im Frühjahr 1950. Knapp ein Jahr nach der Gründung der Bundesrepublik soll Artikel 48 des Grundgesetzes umgesetzt werden.

Darin ist festgelegt, dass die Abgeordneten "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" haben. "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Parlament muss selbst entscheiden

Die Höhe ihrer Bezüge müssen sich die Bundestagsabgeordneten selbst genehmigen, da sich in der Demokratie kein Gremium über das Parlament stellen kann. Die Vertreter des Volkes entscheiden über ihre Angelegenheiten selbst.

"Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass als Aufwandsentschädigung 600 Mark pro Monat bezahlt werden", sagt der Abgeordnete Hugo Scharnberg (CDU) bei der letzten Lesung am 31. März 1950. Zum Vergleich: Ein Stahlarbeiter verdient damals im Monat 250 Mark.

Bundestag verkündet Gesetz über Diäten (am 15.06.1950) WDR 2 Stichtag 15.06.2020 04:15 Min. Verfügbar bis 13.06.2030 WDR 2

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Vorlage umstritten

Hinzu kommen sollen 30 Mark Tagegeld für jede Bundestagssitzung, dazu 200 Mark Pauschale für das Wahlkreisbüro, außerdem 200 Mark für ein Auto und freie Fahrt mit der Bahn - alles steuerfrei.

Die Vorlage ist umstritten. Hans Albrecht von Rechenberg (FDP) sorgt sich, die hohen Diäten könnten die noch junge "Zuneigung zur deutschen Demokratie" bedrohen. Heinz Renner (KPD) hält dem Fabrikanten entgegen: "Immerhin etwas eigenartig, wenn uns hier ein Millionär Bescheidenheit predigt." Allerdings finden auch die Kommunisten, die Beträge seien zu hoch.

Regelung höchstrichterlich bestätigt

Doch die Mehrheit sieht es anders. Das Gesetz wird gegen eine kleine Minderheit angenommen, am 15. Juni 1950 tritt es in Kraft. Genügend Stoff für den Vorwurf, die Abgeordneten bedienten sich selbst.

Versuche der Abgeordneten, die Frage der Bezüge anders zu regeln, scheitern. 1975 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass nur der Bundestag selbst über seine Diäten urteilen kann - vor den Augen der Öffentlichkeit.

Automatische Anpassung

2014 beschließt das Parlament, dass die Vergütung nicht mehr jedes Jahr aufs Neue im Plenum diskutiert und festgelegt wird, sondern automatisch der Entwicklung der Nominallöhne in der Bundesrepublik folgt. Niemand mehr soll den Mandatsträgern Selbstbedienung vorwerfen.

2020 wären die - mittlerweile steuerpflichtigen - Diäten von 10.083 Euro monatlich auf 10.345 Euro gestiegen. Wegen der Corona-Krise verzichten die Bundestagsabgeordneten dieses Mal auf die Erhöhung.

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