Waffen, Drogen, Menschenhandel, Schutzgeld, Kinderpornografie - kriminelle Geschäfte werfen hohe Gewinne ab. Um das illegal verdiente Geld nutzen zu können, wird es in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust - mithilfe von Geldwäsche.
Der Begriff geht auf die Aktivitäten des US-Mafiosi Al Capone zurück. Er investierte in den 1920er Jahren seine Gewinne aus seinen dubiosen Geschäften in Waschsalons.
Drei Waschgänge
Bei der Geldwäsche lassen sich drei Waschgänge unterscheiden. Zuerst werde das illegale Geld platziert, sagt Sebastian Fiedler, kommissarischer Vorsitzender beim Bund deutscher Kriminalbeamter. "Klassisches Beispiel ist das Restaurant, in dem sich selten Gäste finden." In der Buchhaltung werden jedoch Gäste und entsprechende Warenkäufe vorgetäuscht.
Im zweiten Schritt wird die Herkunft des Geldes verschleiert. Dafür werden auch Steueroasen genutzt, so Fiedler, "indem man das Geld über etliche Transaktionen rund um den Globus hin und her schickt".
100 Milliarden Euro jährlich
Im dritten Waschgang geht es um die Integration des Geldes. Dafür werden gern Immobilien, Luxusgüter und Kunstwerke gekauft, denen der Ursprung ihrer Finanzierung nicht mehr anzusehen ist.
Die Geldwäscheaktivitäten in Deutschland werden auf jährlich 100 Milliarden Euro geschätzt. Das ist ein hoher Betrag angesichts des Geldwäsche-Gesetzes, das am 25. Oktober 1993 verkündet wurde.
Weniger FIU-Mitarbeiter
Damals werden unter anderem Kredit- und Finanzinstitute verpflichtet, bei Annahme und Abgabe von Bargeld, Wertpapieren und Edelmetallen ab 15.000 Euro die Identität des Kunden festzustellen und bei Verdacht der Geldwäsche die Behörden zu informieren.
Doch die Straftäter nutzen Schlupflöcher, die das Gesetz trotz späterer Verschärfungen auch heute noch bietet. Tausende Verdachtsmeldungen stapeln sich bei der Financial Intelligence Unit (FIU), die 2017 von der Polizei zum Zoll wechselte - und dabei fast 85 Prozent ihrer ursprünglich 300 Mitarbeiter verloren hat.
Keine Strategie?
Experte Fiedler fordert, den Wechsel der Zuständigkeiten rückgängig zu machen. Noch immer fehle eine Geldwäsche-Bekämpfungsstrategie, eine neue Änderung des Gesetzes müsse her.
Programmtipps:
Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.
"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 25. Oktober 2018 ebenfalls an die Verkündung des Geldwäsche-Gesetzes. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.
Stichtag am 26.10.2018: Vor 25 Jahren: Erich Mielke wird wegen Mordes verurteilt