Schild am Eingang zum Deutschen Patent- und Markenamt in München.

2. Juli 1877 - Erstes deutsches Patent erteilt

Stand: 02.07.2017, 00:00 Uhr

Eigentlich ist die Herstellung von Ultramarin ganz einfach. Man muss nur Ultramarinviolett, auf 130 bis 150 Grad Celsius erhitzen und den Dämpfen einer mehr oder weniger konzentrierten Salpetersäure aussetzen: "Stark konzentrierte Salpetersäure ergibt eine bis zu lichtem Rosa aufsteigende Farbe, verdünntere Salpetersäure dagegen ein tieferes und dunkleres rothes Ultramarin."

So steht es in der Patentschrift der "Klasse 22: Farbstoffe, Firnisse, Lack“, die das Kaiserliche Patentamt des Deutschen Reichs in Berlin einem gewissen Johann Zeltner von der Nürnberger Ultramarinfabrik am 2. Juli 1877 erteilt. Es ist das erste deutsche Patent überhaupt.

Erstes deutsches Patent erteilt (am 02.07.1877)

WDR 2 Stichtag 02.07.2017 04:14 Min. Verfügbar bis 30.06.2027 WDR 2


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Schutz des Eigentums vor Nachahmung

Im Mittelalter bezeichnet der Begriff "Patent" so genannte offene Briefe, mit denen mittelalterliche Herrscher ihren Untertanen bestimmte Privilegien oder Vergünstigungen einräumen. Vorläufer heutiger Patentgesetze finden sich schon im antiken Griechenland.

Das erste echte Patentgesetz, das auch schon eine Passage zum Urheberrecht, eine Schutzklausel gegen Nachahmung und der zeitlichen Befristung des Patents enthält, stammt aus dem Venedig des 15. Jahrhunderts. Danach sorgen England und Frankreich im 17. und 18. Jahrhundert dafür, dass die Rechte für gewerblich nutzbare Erfindungen im Besitz ihres Erfinders oder der ihn beschäftigenden Institution bleiben. Als letztes Land in Europa ziehen 1910 die Niederlande nach.

Eigen- oder Allgemeininteressen?

In Deutschland sind Patente von Beginn an nicht unumstritten – angeblich schaden sie dem öffentlichen Wohlstand, weil sie Eigeninteressen gegen die der Allgemeinheit stellen. So argumentieren die Handelskammern der industriell aufrüstenden Ballungsräume noch in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts. Die Gründung des Deutschen Reichs 1871 macht dann eine für alle verbindliche Neuregelung erforderlich.

Die wird in Chemnitz als einer der wichtigsten Industriestädte der damaligen Zeit gefunden. Hauptinitiator ist der deutsche Industrielle Werner von Siemens, der sich mit den Stadtoberen zusammensetzt und den deutschen Patentschutzverein gründet. Aus ihm geht die Vorlage für das deutsche Patentrecht hervor, das im März 1877 verabschiedet wird. Einen Tag vor Erteilung des ersten Patents tritt es in Kraft. Im Wesentlichen hat es bis heute Bestand.

Patent auf Pflanzen, Tiere, Menschen?

Heute darf ein Patent maximal 20 Jahre in Kraft bleiben. Dafür zahlt man beim Deutschen Patentamt (DPMA) in München rund 13.000, beim ebenfalls in München angesiedelten Europäischen Patentamt (EPA) sogar mehr als 20.000 Euro.

Der Begriff dessen, was patentierungswürdig ist, hat sich inzwischen längst gewandelt.  2016 erteilt das Europäische Patentamt einem Bierkonzern das Patent auf eine mutierte Gerstenpflanze, die sich angeblich besonders gut fürs Brauen eignet. Die Firma sicherte sich damit aber nicht nur die Pflanzen, sondern auch den Brauprozess sowie alle damit produzierten Getränke. Selbst Patente auf konventionell gezüchtetes Gemüse wie Tomaten und Brokkoli sind an der Tagesordnung.

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