Lübeck, 18. Januar 1996: Um 3.42 Uhr geht bei der Polizei ein Notruf ein. "Hallo! Feuer! Polizei! Hafenstraße 52!", schreit eine Frau, die sich im dortigen Asylbewerberheim befindet. Kurz darauf ersticken die 32-Jährige und ihr fünfjähriger Sohn. Die Flammen breiten sich rasch aus. Die anderen Bewohner versuchen sich in Sicherheit zu bringen. Einige klettern in Panik auf das Dach des dreistöckigen Hauses, andere springen aus den Fenstern in den Tod.
Als die Feuerwehr eintrifft, stehen im zweiten Stock Kinder am Fenster. Doch das eingesetzte Leiterfahrzeug kippt um - sie sind verloren. Dafür können die Rettungskräfte die Überlebenden auf dem Dach bergen. Insgesamt sterben zehn Menschen, unter ihnen sechs Kinder. 35 Bewohner werden zum Teil schwer verletzt.
Neonazis haben Polizei-Alibi
Am Vormittag teilt die Polizei mit, es habe sich vermutlich um Brandstiftung gehandelt. Vier Verdächtige seien bereits gefasst worden. Die jungen Männer aus Mecklenburg-Vorpommern hätten sich in der Nähe des Brandortes aufgehalten. Daraufhin ist in den Medien vom verheerendsten rassistischen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik die Rede. Nach der Wiedervereinigung war es Anfang der 1990er Jahre zu ausländerfeindlichen Krawallen und Anschlägen gegen Asylbewerber gekommen.
Die Festgenommenen stammen zwar aus der rechten Szene. Doch am 19. Januar gibt die Lübecker Polizei bekannt, dass die Verdächtigen aus Grevesmühlen freigelassen worden sind. Zum Tatzeitpunkt seien sie an einer kilometerweit entfernten Tankstelle zufälligerweise von Beamten gesehen worden. Deshalb kämen sie als Täter nicht in Betracht. Für die an drei der vier Skinheads festgestellten Brandspuren hätten diese Erklärungen liefern können. Demnach habe einer einen Hund angezündet, einer ein Feuerzeug an einen Mofa-Tank gehalten und einer sich an einem Kohleofen verbrannt.
Libanesischer Asylbewerber in Verdacht
Die Polizei verfolgt zu diesem Zeitpunkt bereits eine andere Spur. Beamte nehmen einen Libanesen und zwei seiner Brüder fest. Sie wohnten in der Asylunterkunft. Der 21-jährige Beschuldigte soll einem Sanitäter während der Rettungsarbeiten gesagt haben: "Wir waren es." Grund für die Brandstiftung sei demnach ein Streit mit anderen Bewohnern gewesen. Im September 1996 beginnt der Prozess. Im Juni 1997 spricht das Landgericht Lübeck den Mann jedoch aus Mangel an Beweisen frei. Die Frage, wie, wann und wo das Feuer ausbrach, kann im Verfahren nicht geklärt werden. Ein halbes Jahr später wird die Brandruine abgerissen.
Währenddessen hat einer der Skinheads, der mittlerweile wegen Diebstahls inhaftiert ist, im Februar 1997 eine Aussage im Gefängnis von Neustrelitz gemacht. Er behauptet, die Gruppe aus Grevesmühlen hätte damals doch den Brand gelegt - und von einem Unbekannten mehrere tausend Mark erhalten. Nach einigen Tagen widerruft der Häftling allerdings sein Geständnis. Die Ermittlungen gegen die Grevesmühlener werden erneut eingestellt. Weil der Mann seine Aussage anschließend wiederholt und erneut einige Male widerruft, hält ihn die Justiz für unglaubwürdig.
Offenbar keine Verbindung zum NSU
1999 wird der libanesische Asylbewerber in einem zweiten Prozess, der wegen Verfahrensfehlern in der ersten Verhandlung nötig wurde, erneut freigesprochen.
Als sich Ende 2011 der NSU selbst enttarnt, wird überprüft, ob die Brandstiftung auf das Konto der Rechtsterroristen geht. Doch Anfang 2012 teilt der damalige schleswig-holsteinische Justizminister Emil Schmalfuß mit: "Es gibt auch nach der Aufdeckung der Morde durch das Zwickauer Neonazi-Trio bislang keine neuen Erkenntnisse, die eine Aufnahme von Vorermittlungen oder gar Ermittlungen rechtfertigen würden." Wer den Brandanschlag begangen hat, ist bislang nicht aufgeklärt.
Stand: 18.01.2016
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