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Schlag mit Rohrstock

ZeitZeichen

23.10.1957 - Züchtigungsbefugnis von Lehrern anerkannt

Stand: 14.04.2016, 16:33 Uhr

Eine schallende Ohrfeige, ein Hieb mit dem Rohrstock - das galt bis in die sechziger Jahre hinein als das Gewohnheitsrecht des Lehrers.

Von Helene Pawlitzki

Pädagogisch war das "erzieherische Mittel" der körperlichen Züchtigung zwar schon länger umstritten - aber noch 1957 bestätigte der BGH, dass eine Ohrfeige die Menschenwürde des Schülers nicht verletze und der Lehrer damit nicht gegen geltendes Recht verstoße.

Körperstrafen wurden von manchen Pädagogen als das letzte Mittel gesehen, um "ostentativ freche" Schüler zur Raison zu bringen. Ihre Notwendigkeit sah man durch Rock'n'Roll und Halbstarkenkrawalle bestätigt. Andere wussten schon damals, dass Prügel eher dazu dienen, die fehlende Autorität des Schlagenden zu restaurieren als den Schüler zum verantwortlichen Menschen zu erziehen.

Doch erst in den siebziger Jahren setzten sich langsam rechtliche Verbote von Prügelstrafen durch.

Redaktion: Michael Rüger

BGH erkennt die Züchtigungsbefugnis von Lehrern an (am 23.10.1957)

WDR ZeitZeichen 23.10.2012 13:41 Min. Verfügbar bis 21.10.2092 WDR 5


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