13. Dezember 1951 - Bundestag verabschiedet Schornsteinfegergesetz

Stand: 06.12.2021, 16:00 Uhr

Putzen und prüfen - das ist das tägliche Geschäft von Schornsteinfeger:innen. Dabei müssen einheitliche Standards eingehalten werden. Dafür hat das Schornsteinfegergesetz die Grundlage gelegt.

Schornsteine sind brandgefährlich, wenn sich nicht gereinigt werden. An den Innenwänden setzt sich Ruß ab. Die teerähnliche, glänzende Schicht ist leicht entzündbar. Ein Feuer in der Esse misst schnell um die 1.500 Grad. Wenn dann der Funke überspringt, brennt das Haus, der Straßenzug, die Stadt - wie in der Antike in Rom, im elften Jahrhundert in Bremen und 1666 in London.

Verabschiedung des Schornsteinfegergesetzes (am 13.12.1951) WDR ZeitZeichen 13.12.2021 14:58 Min. Verfügbar bis 14.12.2099 WDR 5

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In Deutschland setzen die Stadtregierungen deshalb im späten Mittelalter Schornsteinfeger ein. Im 15. Jahrhundert gibt es erste Kehrordnungen. Später folgen feste Kehrbezirke. Darin kümmern sich Schornsteinfeger um sämtliche Feuerstätten.

Auf Lebenszeit

Was in Preußen im 19. Jahrhundert noch eine Kann-Bestimmung ist, wird unter den Nationalsozialisten zur Pflicht. Der Kehrzwang ist ein lukratives Geschäft. Bis zu ihrem 70. Lebensjahr sind Bezirksschornsteinfegermeister die Herren über das ihnen zugewiesene Gebiet. 1939 wird es ein Amt auf Lebenszeit.

In der jungen Bundesrepublik gibt es unterschiedliche Regelungen - zum Teil angeordnet durch die Alliierten, zum Teil aus dem "Dritten Reich" übernommen wie das Kehrmonopol und der Posten auf Lebenszeit. Erst wenn der Meister stirbt, kann ein Anwärter nachrücken.

Klage scheitert

Deshalb soll eine einheitliche Altersgrenze eingeführt werden. Am 13. Dezember 1951 verabschiedet der Bundestag das Gesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens. Darin wird die Bevollmächtigung auf das vollendete 70. Jahr begrenzt. Ein Passus mit Folgen: Sechs Meister aus München, Augsburg, Frankfurt und Dortmund erheben Verfassungsklage.

Die Männer sehen ihre Grundrechte verletzt. In der Beschwerde ist von Berufsverbot, Eingriff ins Eigentum und der Zerstörung des Anrechts auf einen Kehrbezirk die Rede. Doch das Bundesverfassungsgericht weist die Klage ab.

Hoheitliche Aufgaben

Bundesweit gilt nun: Die Bezirksschornsteinfegermeister stehen einem vorgegebenen Kehrbezirk vor und sind mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Für die Feuersicherheit dürfen die Meister:innen gegen das Grundgesetz verstoßen und die Unversehrtheit der Wohnung verletzten. Die sogenannte Feuerstättenschau findet zwei Mal in sieben Jahren statt.

2008 fällt das Kehrmonopol: Die Bevollmächtigung wird auf sieben Jahre begrenzt. Man muss sich immer wieder neu bewerben. 2013 wird das Gesetz durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz abgelöst. Für die Reinigung von Schornsteinen, die Überprüfung der Heizungsanlagen und Emissionswerte kann mittlerweile auch ein beliebiger Schornsteinfeger beauftragt werden.

Autorin des Hörfunkbeitrags: Claudia Friedrich
Redaktion: Gesa Rünker

Programmtipps:

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 13. Dezember 2021 an die Verabschiedung des Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens. Das "ZeitZeichen" gibt es auch als Podcast.

ZeitZeichen am 14.12.2021: Vor 160 Jahren: Albert Prinz von Sachsen-Coburg-Gotha