ZeitZeichen
09.11.2007 - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Stand: 21.09.2017, 13:27 Uhr
Die Meinungen zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Die einen halten sie für eine effektive Maßnahme zur Verbrechensbekämpfung, die anderen für eine Einschränkung der Bürgerrechte. Sollen die Telekommunikationsdaten jedes Bürgers anlasslos gespeichert und von Ermittlungsbehörden ausgewertet werden dürfen?
Von Daniela Wakonigg
Eine Frage, der eine emotionale Diskussion vorausging und folgte, als die große Koalition das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschloss.
Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung erhoffen sich von ihr eine leichtere Aufklärung oder gar Verhinderung von Verbrechen wie Terrorakten. Für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung stellt sie eine Verletzung von Bürgerrechten dar und sie befürchten den Beginn eines Überwachungsstaates.
Seitdem eine EU-Richtlinie 2006 alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtete, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, beschäftigt das Thema nicht nur Datenschützer, sondern auch die Gerichte, die die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bislang in weiten Teilen für unzulässig halten.
Redaktion: Michael Rüger