Damit europaweit die gleichen Bedingungen herrschen setzte die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - kurz: VgV - legt fest, was, wie, wo ausgeschrieben und vergeben wird.
Mehrfach wurde die Vergabeverordnung seitdem präzisiert und angepasst. Unterlegene Bewerber beschäftigen die Vergabekammern mit Beschwerden. Praktiker beklagen die Umständlichkeit und das Schneckentempo bei der Umsetzung öffentlicher Projekte wegen der VgV.
Doch wenn Flüchtlingsunterkünfte im Hauruck-Tempo gebaut werden müssen, wird auch die bürokratische Vergabeverordnung notfalls "flexibel" gehandhabt.
Redaktion: Ronald Feisel