"Verboten ist, ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu misshandeln", so lautet § 1 des Regelwerkes.
1822 brachte das britische Parlament das erste Tierschutzgesetz weltweit auf den Weg. 15 Jahre später gründete ein Pfarrer in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein. Im Oktober 1925 hielt der jüdische Tierschützer Heinrich Zimmermann im Sportpalast in Berlin einen Vortrag über Tierquälerei und initiierte die Einführung des Internationalen Tierschutztages. Der Boden war bereitet, Tier- und Naturschützer begrüßten das Gesetz.
Dass das Gesetz nach 1945 in beiden deutschen Staaten übernommen wurde, erlebte der Heinrich Zimmermann nicht mehr. Er starb in einem KZ.
Redaktion: Hildegard Schulte