Das Liechtensteinische Stiftungsrecht ermöglichte bis dahin, problemlos große Geldsummen vor dem deutschen Fiskus zu verbergen. Die Empörung über diesen Skandal markiert einen Wendepunkt: Seither gilt Steuerhinterziehung hierzulande nicht mehr als „Kavaliersdelikt“.
Die Diskussion, wie die Praktiken der „Abschleicher“ verhindert werden können, reißt nicht mehr ab.
Redaktion: Ronald Feisel