Was tun mit den Ergebnissen einer Sammelwut? Diese Frage stellte sich mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Die Bürgerbewegung der DDR diskutierte und kam zu keinem Konsens.
Die Ansichten gingen von Vernichten bis zum Erhalt als Erinnerung und Warnung, wohin Allmachtsfantasien eines Staates und sein Wille zur grenzenlosen Überwachung führen können.
Schließlich wurde das Stasi-Unterlagen-Gesetz beschlossen und trat am 29. Dezember 1991 in Kraft. Seitdem wurde es mehrfach geändert - eines aber ist geblieben: Die Opfer des MfS haben die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen.
Redaktion: Ronald Feisel