35 parlamentarische Staatssekretäre hat die Große Koalition zur Zeit. Ihre Aufgabe: Die Minister entlasten und das Bindeglied zwischen Regierung und Parlament zu sein. Um es zu werden, muss man dem Bundestag angehören.
Im Gegensatz zu den Staatssekretären sind die "Parlamentarischen" keine Beamten. Das "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre" regelt ihre Aufgaben und ihre Bezüge.
Sie bekommen 75 Prozent eines Ministergehalts. Dafür müssen sie sich aber mit Vorurteilen wie "überflüssig und überbezahlt" herumschlagen.
Redaktion: Ronald Feisel