Nachdem jahrelang über eine Reform des Ehe- und Familienrechts gestritten wurde, war es am 1. Juli 1977 so weit: Das neue Scheidungsrecht trat in Kraft.
Die Familienrichter haben seitdem bei einer Ehescheidung nicht mehr über die Schuld eines Partners zu befinden, sondern nur noch die Zerrüttung der Ehe festzustellen. Außerdem hatte nun der finanziell Stärkere den finanziell Schwächeren so lange zu unterstützen, bis der schwächere Partner beruflich wieder auf eigenen Beinen stand.
In den Folgejahren gab es immer wieder Änderungen am Scheidungsrecht. So wurde 2009 der Versorgungsausgleich reformiert.
Redaktion: Michael Rüger