Am 29. April 2004 verabschiedete der Bundestag mit rot-grüner Mehrheit das sogenannte Alterseinkünftegesetz. Mit Beginn des Jahres 2005 wurde erstmals auch die gesetzliche Altersrente als zu versteuerndes Einkommen gesehen. Umgekehrt wurden alle Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer befreit. Man spricht vom Prinzip der "nachgelagerten Besteuerung".
Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2002. Darin wurde festgestellt, es sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar, dass Beamte ihre Pensionen versteuern müssen, gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihre Renten dagegen nicht. Wie hoch die Steuer ist, hängt vom Eintrittsjahr in den Ruhestand ab und von anderen Einkünften, z.B. aus Lebensversicherungen oder Vermietung.
Doch die Zahl der steuerpflichtigen Rentner wächst: Derzeit zahlen knapp fünf Millionen Rentner Steuern.
Redaktion: Ronald Feisel