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19.05.1976 - Neue Richtlinien zum Radikalenerlass

Stand: 30.03.2016, 16:49 Uhr

Die Bundesrepublik fürchtete in den 70er Jahren nicht nur die Terroristen der RAF, sondern auch die politische Unterwanderung durch Kommunisten, Pazifisten und Menschenrechtsaktivisten. Alle Bewerber für den Öffentlichen Dienst mussten sich deshalb einer Gesinnungsprüfung unterziehen. Personen und Angaben nahm der Verfassungsschutz unter die Lupe.

Von Wolfram Stahl

Politisch auffällige Postboten, Lokführer, Lehrer oder Professoren wurden als Radikale eingestuft und mit Berufsverboten belegt. Seit 1972 galt dieser Radikalenerlass, den Bundeskanzler Willy Brandt und die Länderchefs beschlossen hatten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch 1975, dass die Eignung für den Öffentlichen Dienst nicht von der Mitgliedschaft in einer Organisation, sondern vom Verhalten der Person abhängt. Daraufhin beschloss die Bundesregierung am 19. Mai 1976 neue Richtlinien zum Radikalenerlass.

Der Erlass blieb aber auch danach umstritten. Kanzler Helmut Schmidt ließ ihn schließlich 1979 für den Bund abschaffen. Die Länder legten den Radikalenerlass ebenfalls nach und nach zu den Akten, zuletzt Bayern im Jahr 1991.

Redaktion: Michael Rüger

Radikalenerlass, neue Richtlinien beschlossen (am 19.05.1976)

WDR ZeitZeichen 19.05.2016 15:16 Min. Verfügbar bis 17.05.2096 WDR 5


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