Politisch auffällige Postboten, Lokführer, Lehrer oder Professoren wurden als Radikale eingestuft und mit Berufsverboten belegt. Seit 1972 galt dieser Radikalenerlass, den Bundeskanzler Willy Brandt und die Länderchefs beschlossen hatten.
Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch 1975, dass die Eignung für den Öffentlichen Dienst nicht von der Mitgliedschaft in einer Organisation, sondern vom Verhalten der Person abhängt. Daraufhin beschloss die Bundesregierung am 19. Mai 1976 neue Richtlinien zum Radikalenerlass.
Der Erlass blieb aber auch danach umstritten. Kanzler Helmut Schmidt ließ ihn schließlich 1979 für den Bund abschaffen. Die Länder legten den Radikalenerlass ebenfalls nach und nach zu den Akten, zuletzt Bayern im Jahr 1991.
Redaktion: Michael Rüger