Von 1958 an konnten verheiratete Frauen immerhin ihren Geburtsnamen an den Familiennamen - den Namen des Mannes - anhängen. Die Studentenbewegungen der 1968er Jahre bereiteten den Boden für ein neues Eherecht, das auch ein neues Namensrecht beinhaltete.
1975 wurde es im Bundestag beschlossen und 1976 trat das neue Namensrecht in Kraft. Nun durfte auch der Name der Frau als Familienname gewählt werden oder aber ein Doppelname. Waren sich beide uneins, galt der Name des Mannes jedoch von der Heirat an für beide. Diese Regelung wurde 1991 mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekippt. Frauen durften ihren Geburtsnamen fortan behalten. Drei Jahre später trat das entsprechende Gesetz in Kraft.
Eine neue Studie zeigt nun aber, dass sie das in den meisten Fällen gar nicht wollen. Denn bei rund drei Viertel aller Eheschließungen wird auch heute noch der Name des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen.
Redaktion: Ronald Feisel