So war die sogenannte "Homo-Ehe" anfangs mehr ein Pflichtenkanon auf Gegenseitigkeit. Vor allem den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ist es in der Folge zu verdanken, dass die Rechtsansprüche der eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgebaut wurden.
Auch wenn es in konservativen Milieus immer noch Widerstand gegen die "Homo-Ehe" gibt, so genießen schwule Lebenspartnerschaften und heterosexuelle Ehen heute weitgehend die gleichen Rechte.
Redaktion: Michael Rüger