Danach war Wehrpflichtigen die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus politischen Gründen möglich.
Zwar hatte bereits 1960 das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch die Ausbildung zum Kriegsdienst an der Waffe, also der Wehrdienst, verweigert werden darf, allerdings müssen bundesdeutsche Verweigerer zunächst fast drei Jahrzehnte lang eine Gewissensprüfung über sich ergehen lassen. Erst nach einer Gesetzesänderung 1983 wird diese nur noch dann eingefordert, wenn Soldaten während oder nach ihrem Wehrdienst einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.
2011 wird die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ganz ausgesetzt.
Redaktion: Ronald Feisel