Für den Neurologen, Psychiater und Gerichtsgutachter Richard Freiherr von Krafft-Ebing - 1840 in Mannheim geboren und einer der Begründer der Psychiatrie - beruhten diese „Perversionen“ auf krankhaften Veränderungen und nicht auf einem moralischen Defekt. Die Betroffenen „Stiefkinder der Natur“ gehörten nicht, wie damals üblich, ins Gefängnis, sondern in die Hände von Ärzten.
Die Anschauungen Krafft-Ebings blieben nicht unwidersprochen. Auch Betroffene protestierten, denn die Pathologisierung ihrer Neigungen half ihnen nicht. Statt Gefängnis drohte ihnen nun das Irrenhaus.
Redaktion: Hildegard Schulte