Seitdem wurde dieser Paragraph immer wieder verändert. Aus "unzüchtigen Schriften" wurde "Pornographie" und auch der Begriff des "Publikums" wurde differenziert. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber dabei auf die "Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern" - kurz auf Kinderpornographie. Diesen visuellen Missbrauch von unter 14jährigen will er eindämmen.
Anfang der 1990er Jahre kommt es in Deutschland zu einer intensiven öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Thema. Hintergrund ist das neue Medium Internet, das eine leichtere Verbreitung von Kinderpornographie ermöglicht.
Am 23. Juli 1993 unterzeichnet Bundespräsident Richard von Weizsäcker eine Gesetzesveränderung, die erstmals auch den Besitz von Kinderpornographie unter Strafe stellt.
Redaktion: Michael Rüger