Jahrzehnte haben die Zeugen juristisch um ihre öffentliche Anerkennung gerungen. 2006 wurden sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Eine formale Anerkennung, keine ihres Glaubens. Als letztes Bundesland hat 2017 NRW der Anerkennung zugestimmt.
Die damit verbundenen Rechte haben die Zeugen in keinem Bundesland je in Anspruch genommen. Staats- und Politikferne sind ihre Gründungsgrundsätze seit 1870. Doch die Kritik wird weltweit lauter. Es geht vor allem um das Kontaktverbot, das über Aussteiger verhängt wird.
Ein Gericht in Zürich hat in diesem Jahr die Kritik für zulässig erklärt. Dem Petitionsausschuss Baden- Württemberg liegt ein Verfahren wegen Betrugs bei der Körperschafts-Anerkennung vor. Im stillen Winkel weht ein rauer Wind.
Redaktion: Gesa Rünker