ZeitZeichen

10.03.1994 - Bundestag streicht § 175

Stand: 01.02.2019, 12:22 Uhr

Seit gut einem Jahr gilt in Deutschland die Ehe für alle: Das heißt, zwei Menschen - egal welchen Geschlechts - können zivilrechtlich heiraten, also Frau und Mann, Frau und Frau oder Mann und Mann.

Von Ariane Hoffmann

Noch vor 25 Jahren wäre das undenkbar gewesen, denn damals war Homosexualität ein Verbrechen - gemäß § 175 des Reichsgesetzbuches von 1871. Besonders schwule Männer konnten für ihre Liebe zueinander mit Gefängnis bestraft werden.

Vor allem die Nazis nutzten diesen Paragraphen und ermordeten etwa 15.000 Homosexuelle in Konzentrationslagern. Nach dem 2. Weltkrieg galt der §175 unverändert weiter. Noch in den 1950er und 60er Jahren wurden rund 50.000 Männer aufgrund des diskriminierenden Gesetzes verurteilt. Erst 1969 wurde der "175er" liberalisiert.

Die endgültige Abschaffung des Paragraphen 175 beschloss der Deutsche Bundestag erst am 10. März 1994 und machte damit endlich den Weg frei für eingetragene Lebenspartnerschaften, für Adoptionsrechte, Entschädigungszahlungen und zuletzt auch für die Ehe für alle.

Redaktion: Michael Rüger

Paragraph 175 gestrichen (am 10.03.1994) WDR ZeitZeichen 10.03.2019 14:52 Min. Verfügbar bis 07.03.2099 WDR 5

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