Noch vor 25 Jahren wäre das undenkbar gewesen, denn damals war Homosexualität ein Verbrechen - gemäß § 175 des Reichsgesetzbuches von 1871. Besonders schwule Männer konnten für ihre Liebe zueinander mit Gefängnis bestraft werden.
Vor allem die Nazis nutzten diesen Paragraphen und ermordeten etwa 15.000 Homosexuelle in Konzentrationslagern. Nach dem 2. Weltkrieg galt der §175 unverändert weiter. Noch in den 1950er und 60er Jahren wurden rund 50.000 Männer aufgrund des diskriminierenden Gesetzes verurteilt. Erst 1969 wurde der "175er" liberalisiert.
Die endgültige Abschaffung des Paragraphen 175 beschloss der Deutsche Bundestag erst am 10. März 1994 und machte damit endlich den Weg frei für eingetragene Lebenspartnerschaften, für Adoptionsrechte, Entschädigungszahlungen und zuletzt auch für die Ehe für alle.
Redaktion: Michael Rüger