Bei einem Strandspaziergang auf Helgoland kamen ihm angeblich die Zeilen in den Sinn "Deutschland, Deutschland über alles..." und "Einigkeit und Recht und Freiheit".
1841 wurde das "Lied der Deutschen" erstmals öffentlich angestimmt, dann verschwand es in der Versenkung. Erst Friedrich Ebert erklärte es 1922 zur Nationalhymne.
Im Nationalsozialismus wurde nur noch die erste Strophe gesungen. Und 1952 stritten Adenauer und Heuss, ob es als Hymne der BRD noch geeignet sei. Vier Jahrzehnte hörten die europäischen Nachbarn genau hin, wer wo welche der drei Strophen anstimmte.
In Umfragen kann heute nur jeder Zweite den Text der letzten Strophe aufsagen. Und Hoffman von Fallersleben hätte sich wohl nie träumen lassen, dass über eine "Hymnen-Mitsingpflicht" gestritten würde - für Fußballspieler.
Redaktion: Michael Rüger