Der Film zeichnet 1940 das Bild vom geldgierigen, verlogenen, rachsüchtigen und vergewaltigenden Juden. Propaganda-Minister Goebbels war mehr als zufrieden. Verurteilt wird Veit Harlan für seine Arbeiten jedoch nie.
In mehreren Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg wird er immer wieder frei gesprochen. Sogar das Bundesverfassungsgericht muss sich schließlich mit der Kritik an dem Film und Veit Harlan beschäftigen. Und spricht ein grundlegendes Urteil, in dem es in der jungen Bundesrepublik ein Gut besonders hervorhebt: die Meinungsfreiheit.
Redaktion: Hildegard Schulte