Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten gilt das Grundgesetz für alle 16 Bundesländer. Nach wie vor stehen die Artikel auf dem Prüfstand. Im Zuge der Einheit wird 1994 ein recht großes Änderungspaket geschnürt.
Zum Beispiel erhält Artikel 3 zwei Zusätze. Der eine Satz erklärt die faktische Gleichberechtigung von Frauen und Männern zum Staatsziel und der andere verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. In Artikel 20a wird der Umweltschutz als ein weiteres Staatsziel verankert.
Änderungen wie diese lassen das Grundgesetz zum Seismographen für die Themen der Zeit werden, zum Leitmedium für die Herausforderungen der Zukunft. Nicht zuletzt macht die Flexibilität das Regelwerk zum Erfolgsmodell.
Redaktion: Hildegard Schulte