Diese Angaben des statistischen Bundesamtes offenbaren nichts Geringeres als einen Gesetzesbruch: Seit 1980 dürfen Frauen am Arbeitsplatz nicht gegenüber Männern benachteiligt werden.
Der Bundestag hat das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen am 25. Juni beschlossen, weil die bundesdeutsche Realität schon damals gezeigt hatte: Das Grundrecht auf Gleichberechtigung steht nur auf dem Papier.
Das neue Gesetz von 1980 hat dann vieles verbessert, aber es gibt noch immer Lücken zwischen der Verfassung und der Alltagswirklichkeit.
Redaktion: Ronald Feisel