Die explodierende Arbeiterschaft begehrt innerhalb und außerhalb der Parlamente auf. Die alten Systeme und Werkzeuge taugen nicht mehr, um die elementarsten Dinge der Versorgung von Millionen zu sichern.
Aus purer Notwendigkeit, aber auch in der Hoffnung, das Proletariat zu "befrieden", schafft Bismarck eine neuartige Absicherung durch sein System von Sozialversicherungen: Krankheit, Unfall, Not im Alter. Der Staat überlässt seine Untertanen nicht mehr ihrem eigenen Schicksal.
Am 22. Juni 1889 verabschiedet der Reichstag das "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung". Es schließt die Reform der Sozialversicherungen im Deutschen Reich ab.
Redaktion: Ronald Feisel