Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung sehen meist gar nicht, was der Arzt kassiert - doch wenn sie selbst für "Zusatzleistungen" zur Kasse gebeten werden, schlackern auch ihnen mitunter die Ohren.
Und spätestens wenn Menschen von einer gesetzlichen Kasse in eine private wechseln, stellt ihr Arzt plötzlich für dieselbe Leistung einen oft um ein Vielfaches höheren Betrag in Rechnung und sie fragen sich: Darf der das?
Tatsächlich sind all diese Dinge gesetzlich geregelt: In der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ. Ein Werk, um das sich Krankenkassen, Mediziner und Patienten immer wieder streiten.
Redaktion: Ronald Feisel