ZeitZeichen
17.08.1964 - Gesetz zur Förderung des FSJ
Stand: 09.03.2016, 14:49 Uhr
Bereits 1954 hatte der Rektor der Diakonissenanstalt Neuendettelsau junge Menschen dazu aufgerufen, sich ein Jahr ihres Lebens für Kranke und Pflegebedürftige zu engagieren. Von dieser Idee ließen sich auch die katholische Kirche und Wohlfahrtsverbände inspirieren, so dass immer mehr Freiwilligendienste entstanden.
Von Julia Schäfer
Mit dem "Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres" wurde am 17. August 1964 die rechtliche Grundlage geschaffen. Es regelt bis heute die materielle und soziale Absicherung der Freiwilligen, ihre Einsatzmöglichkeiten und pädagogische Begleitung, bestimmt Träger und legt Altersgrenzen fest.
2008 wurde das Gesetz unter dem Namen "Jugendfreiwilligendienstgesetz" neu gefasst. Zu den Einsatzfeldern sind Ökologie, Kultur, Bildung, Sport, Integration und Ausland hinzugekommen. Derzeit absolvieren rund 51.000 junge Menschen ein freiwilliges soziales Jahr - Tendenz steigend.
Redaktion: Michael Rüger