Mit dem "Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres" wurde am 17. August 1964 die rechtliche Grundlage geschaffen. Es regelt bis heute die materielle und soziale Absicherung der Freiwilligen, ihre Einsatzmöglichkeiten und pädagogische Begleitung, bestimmt Träger und legt Altersgrenzen fest.
2008 wurde das Gesetz unter dem Namen "Jugendfreiwilligendienstgesetz" neu gefasst. Zu den Einsatzfeldern sind Ökologie, Kultur, Bildung, Sport, Integration und Ausland hinzugekommen. Derzeit absolvieren rund 51.000 junge Menschen ein freiwilliges soziales Jahr - Tendenz steigend.
Redaktion: Michael Rüger