Frauen ab dem 20. Lebensjahr bekamen gesetzlich verankert das allgemeine Wahlrecht. Im Januar 1919 konnten Frauen erstmalig die deutsche Nationalversammlung wählen und sich als Abgeordnete wählen lassen.
Sie machten von ihrem Recht regen Gebrauch: Ihre Wahlbeteiligung lag bei 82 Prozent. 37 Frauen wurden in die Nationalversammlung gewählt.
Die Abgeordnete Marie Juchacz hielt die erste Rede einer Frau im deutschen Parlament. Sie stellte fest: "Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit; sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."
Redaktion: Ronald Feisel